Abmahnung wegen Knutschflecke

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Schwägerin nur in der Küche arbeitet und keinen Kontakt zu Gästen bzw.Kunden hat,ist die Reaktion der Chefin fehl am Platze,denn das Privatleben der Mitarbeiter/innen geht sie nichts an.Sollte hier der Neid einer besitzlosen eine Rolle spielen? ;-)

Als Chefin in der Nahrungsmittelbranche kann ich eine Angestellte mit starkem Hautausschlag auch nach Hause schicken.....Eine Frage der Esthetik, nicht des Privatlebens..... Ausserdem kann es auch mal sein, dass sie ihren Taetigkeitsbereich verlassen muss und es somit zu Kundenkontakt kommen kann....

@kassiopeiamb99

Ein Knutschfleck ist kein Hauausschlag.

Wenn jemand ohne Publikumsverkehr arbeitet, ist es ganz sicher keine Frage der Ästhetik.

@kassiopeiamb99

@kassiopeiamb99: Starker Hautausschlag ist ja auch etwas ganz anderes als ein Knutschfleck.

@lenzing42

Danke für den Stern.

Nun ... einen Grund wird die Chefin wohl gehabt haben ... man schickt nicht einfach eine Arbeitskraft wegen eines Knutschfleckens nach Hause wenn diesen keiner sieht.

Einer der möglichen Gründe dafür könnte sein, dass die Chefin Getratsche und Hänseleien verhindern möchte.

Ein anderer Grund könnte in der Vorbildwirkung liegen.

Möglich wäre auch, dass dieser Knutschfleck ein Anlass für einen unangenehmen Wortwechsel gewesen ist ...

Das alles ist schwer zu beurteilen, für jemanden, der nicht dabei gewesen ist.

Aber ... wie immer auch ... mit sichtbaren Knutschflecken geht frau nicht zur Arbeit und nicht in die Öffentlichkeit ... und wenn deine Schwägerin das aus diesem Vorfall gelernt haben sollte, dann ist es gut,

das steht der chefin gar nicht zu,denn das ist privatsphäre die keinen etwas angeht und deine schwägerin ist eine erwachsene frau,warum lässt sie sich das gefallen? sie arbeitet nicht mit kunden oder sonst was und zur not kann man einen schal drum tun,hätte sie besser gemacht bei dieser chefin. und den tag ,würde ich trotz dem meinen vollen lohn verlangen,denn sie wurde nach hause geschickt,für etwas wo die chefin sich gar nicht einmischen darf,sonder kann lediglich verlangen ,das er nicht zu sehen ist,oder besser nicht mehr vorkommt. mehr nicht ,ich hoffe es hilft. viel glück.

Knutschflecke gelten nach wie vor als nicht fuer die Oeffentlichkeit bestimmt und haben einen assozialen Ruf... In einem guten gastronomischen Betrieb wird viel Wert auf das aeussere Erscheinungsbild der Angestellten gelegt , selbst bei Taetigkeiten in Bereichen, die dem Auge des Gastes oft verborgen bleiben...... Meines Erachtens nach sind sichtbare Zeugnisse zwischenmenschlicher Beziehungen immer eine Provokation, denn das Verursachen ist unangenehm und voellig ueberfluessig....

Kein Publikumsverkehr.

Dann hat ihre Ch**e*fin sie wohl nicht allte.

Sie deshalb nach Hause zu schicken, geht zu Lasten der Chefin.

Deine Schwägerin muss der Abmahnung widersprechen und die Entfernung aus der Personalakte verlangen.

so sehe ich das auch.