Abmahnung bei fehlzeiten in der schule

7 Antworten

Im Prinzip ist das Alles möglich.

In dieser Situation kann der Betrieb nahezu Alles machen, was er will ----> bis hin zur fristlosen Kündigung.

Denn unentschuldigtes Fehlbleiben (also ohne ärztliches Attest bei Krankheten) zählt als Arbeitszeitbetrug und da kann die Firma sofort (auch völlig ohne Mahnung) zu solchen Maßnahmen greifen. Und als Auszubildender gehört der Besuch der Berufsschule zu deinen beruflichen Pflichten und du wirst genau dafür von der sonstigen Arbeit freigestellt.

Es hängt also weniger von der Schule ab, als von Deinem Betrieb. Wie dringend ist der an Arbeitskräften interessiert oder will der gerade Stellen abbauen. Welche internen Beurteilungen bekommst Du von Deinen betrieblichen Vorgesetzten. Wenn der Betrieb Dich zwar halten, aber doch ernsthaft zur Ordnung rufen will, dann bleibt es bei der Abmahnung, ansonsten hast Du die ideale Vorlage gelegt und dem Personalchef einen Freifahrschein überreicht.

Ja, dir muß doch klar sein das es auffällt. Das ist das gleiche als wenn du einfach nicht zur Arbeit gehst. Für jedes mal kannst du eine Abmahnung kassieren. Das sind schon genug Gründe um dich zu kündigen, als vorsichtig sein.

Meine frage kann ich jetzt noch einen abmahnung bekommen wenn auf dem Zeugnis mehr Stunden stehen und diese davor waren also wenn mein lehrer nur die Hälfte gesagt hat ?

In der Regel wird wegen des gleichen Grundes keine "zweite" Abmahnung sondern eine Kündigung ausgesprochen.

Offensichtlich fehlt es Dir noch an Reife, die Notwendigkeiten des Lebens mit dem notwendigen Ernst zu erfüllen.

Sollte Dein Chef Dich nicht kündigen, ist es spätestens JETZT Zeit, ein vorbildliches, erstklassiges Verhalten in jeder Beziehung zu beweisen - eine weitere Chance wirst du nicht bekommen.

Aufgewacht ?

Hallo, also wenn meine Söhne 5 ! Wochen nicht zur Berufsschule fahren würden, dann muss nan als Eltern völlig desinteressiert oder blind sein...warum? hast Du die Schule geschwänzt...dafür muss es doch einen Grund geben...wenn Ferien sind musst Du ja auch zum Azubi-Platz (Firma) hingehen...wenn ich Deun Chef wäre würdest Du von mir mit Sicherheit ein ernstes Grspräch führen müssen...also habe Mut und Ehrgeiz und Gewissenhaftigkeit alles wieder auszubügeln...viel Glück, denn Du lernst fürs Leben

... da die Abmahnung ja den späteren Zeitraum betrifft, gibt es bei uns eine weitere und mit Sicherheit keine Übernahme in den Betrieb. Tolle Wurst!