Abkürzung i.V.m?

2 Antworten

Das kommt immer auf den Sachverhalt an. Ich nenn' dir mal zwei Beispiele aus meinem Berufsfeld.

Als Deutscher ist man verpflichtet ab 16 einen Ausweis zu haben nach § 1 Absatz 1 Personalausweisgesetzes (PauswG). Die Ausweispflicht erfüllst du mit dem Reisepass auch nach § 1 Absatz 2 Satz 3 PAuswG.

Verstößt du dagegen sagt man: Sie verstoßen gemäß § 1 Absatz 1 PauswG i.V.m. § 1 Absatz 2 Satz 2 PauswG gegen ihre Ausweispflicht.

Wenn du keinen gültigen Ausweis hast begehst du eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Eine Ordnungswidrigkeit muss als solche gekennzeichnet sein per Gesetz, damit man sie ahnden kann.

Nach § 32 Absatz 1 Nr. 1 des PauswG handelt ordnungswidrig, wer keinen gültigen Ausweis besitzt. Nach § 32 Absatz 3 Teilsatz 3 kannst du dann eine Geldbuße von bis zu 3000 EUR ausgesprochen bekommen.

Setzt man ein Bußgeld fest sagt man: Nach § 32 Absatz 1 Nr.1 PAuswG i.V.m. § 32 Absatz 3 Teilsatz 3 PauswG wird daher gegen Sie ein Bußgeld in Höhe von XYZ festgesetzt.

Sind es einfach mehrere Tatbestände die aufgezählt werden, dann zählt man sie einfach der Reihe nach auf, wie in dem ersten Beispiel. man nutzt aber nicht mehrmals i.V.m., sondern nutzt es einmal, und listet danach alle Paragrafen auf.

Man schreibt also nicht: § 1, i.V.m § 2, i.V.m., § 3, i.V.m..., sondern § 1, i.V.m §§ 2, 3, 4.

Bauen die Paragrafen aufeinander auf, schreibt man Sie in dieser Reihenfolge, wie im zweiten Beispiel.

Willst du beide Beispiele zusammen erfassen schreibst man es z.B. so.

Da Sie gegen die Ausweispflicht verstoßen, wird gegen Sie ein Bußgeld in Höhe von XYZ festgesetzt. Rechtsgrundlage: §§ 1 Absatz 1 und 1 Absatz 2 Satz 2 PauswG i.V.m. §§ 32 Absatz 1 Nr.1 und 32 Absatz 3 Teilsatz 3 PauswG.

Letzteres ist aber eher unüblich da komplizierter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Lisbon083 
Fragesteller
 10.02.2019, 14:35

Super. Dankeschön für die sehr ausführliche Antwort.

IVM nutzt man im Regelfall bei Anspruchsgrundlagen, die aus mehreren Normen bestehen. Die Norm aus der sich die Rechtsfolge ergibt würde ich dann immer zuerst zitieren.

Beispiel:

  • § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
  • § 280 BGB i.V.m. DSL

Feste Regeln gibt es hierzu allerdings wohl nicht.

Lisbon083 
Fragesteller
 10.02.2019, 14:36

Ah ok. Dankeschön.