Ab wieviel Uhr morgens darf man mit 15 Jahren vor die Tür?
Guten Tag,
ich wollte mich in der Corona Zeit ein wenig sozial betätigen und würde gerne bei einer Tierschütz-Aktion mitmachen, wo ich sehr früh morgens eingesetzt werden würde.
Also ich müsste um 4:30 mit dem Bus in einem etwas weiter entfernten Stadtteil fahren und die restlichen Kilometer zu unserem Treffpunkt mit dem Fahrrad fahren.
Wäre dagegen rechtlich irgendetwas einzuwenden?
Vielen Dank im Voraus
8 Antworten
Beim Arbeiten gilt das Jugendschutzgesetz. Normalerweise dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur zwischen 6:00-22:00 Uhr arbeiten. Es gibt aber Ausnahmeregelungen bei bestimmten Berufsgruppen, z.B.: Bäcker.
Wer redet von Arbeit?
Vielen Dank für den Stern.
Wenn es dir deine Eltern erlauben ist es kein Problem. Es gibt in Deutschland keine Ausgangssperre für Minderjährige.
Im Jugendschutzgesetz ist nicht geregelt, wie lange ein "Kind" draußen bleiben darf, bzw. ab wann es das Haus verlassen darf.
Das entscheiden die Eltern.
letztlich müssen Dir das Deine Eltern erlauben...
15 ist so eine Grenze...da würde man jemanden um diese Zeit wohl eher nur jemand anderem 'vertrauenswürdigen' übergeben...also dem Lehrer, oder Trainer, oder Betreuer um Bus, oder am Zug...
Hi, wenn bei der Tierschutzaktion selbst nichts illegales anliegt, wäre ansonsten nichts rechtliches dagegen einzuwenden.
Es gibt nämlich rechtlich gar keine Uhrzeiten, wo man als Minderjähriger nicht raus darf.
Die Zeiten, die in dem Zusammenhang genannnt werden beziehen sich nur auf Diskotheken, Gaststätten und Veranstaltungen. Das bringen aber viele durcheinander.