ab welchem Alter darf man übernachten wo man will?

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Die maßgebende gesetzliche Vorschrift für diese Frage ist § 1626 Abs.1 BGB. Hier mal diese Bestimmung im Wortlaut:

"Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge)."

Dieses elterliche Personensorgerecht umfasst auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Somit können deine Eltern bis zu deinem vollendeten 18. Lebensjahr auch bestimmen, ob du außerhalb des Elternhauses übernachten darfst.

dann wenn du volljährig bist kannst du alleine entscheiden und musst nicht mehr fragen. also mit 18. sonst musst du halt fragen ob deine eltern es erlauben.

18 Da Deine Eltern bis dahin teilweise für den Mist, den Du baust verantwortlich sind, dürfen sie ihn nach Möglichkeit auch in Grenzen halten ;-).

Nein, das steht nirgends und entscheiden die Eltern im Rahmen der elterlichen Sorge !

Die steht dann aber wieder im BGB :D

Ab 18, bis dahin haben deine Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht.