Ab wann nicht erwerbstätig?

2 Antworten

Bereits gestern hatte ich Dir zu einer ähnlichen Frage einen Link geschickt. Das solltest Du Dir auch durchlesen.....

https://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/leistungsfaehigkeit.html

hier ein Auszug.

So beträgt der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen, unverheirateten Kindern sowie privilegierten volljährigen Kindern, die unverheiratet sind und sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, soweit sie im Haushalt eines Elternteiles leben und sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinden, beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 880 € monatlich und beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.080 € monatlich.

nicht erwerbstätig ist jemand, der längere Zeit arbeitslos ist. Dazu zählt auch der Bezug von Krankengeld, da dies ja in der Regel erst nach einer gewissen Zeit ausgezahlt wird.

wo gilt denn der Selbstbehalt??? Krankenversicherung? bist du privat versichert? ich versteh nicht so recht was dein Anliegen ist...