Arzt schreibt nicht mehr über BG sondern der KK AU, was nun?

3 Antworten

Ja, du hast natürlich Anspruch auf Krankengeld. Du wirst dich ja beim Arbeitsamt melden und bist über die dann krankenversichert. Und damit hast du auch Anspruch auf Krankengeld.

Danke für die schnelle Antwort, aber ich würde wieder über das Jobcenter laufen, ALG I Anspruch nicht mehr vorhanden. Zahle doch vom Verletzengeld auch Beiträge an die KK, habe ich dann keinen Übergang zum Krankengeld ohne noch weitere Behörden ins Boot zu holen?

@Logo2010

Da bin ich überfragt. Aber du musst weiterhin krankenversichert sein können. Vielleicht weiß hier jemand mehr Rat. Alles Gute!

Hallo Logo2010,

dürfen wir erfahren, welche Verletzung du dir denn hinzugezogen hast? Und wie es weitergegangen ist?

Ich nehme an, dass es sich um eine Prellung, Stauchung oder ähnliches handelt?

Ein (guter) D-Arzt ist in der Lage, einzuschätzen, ob die Unfallverletzung ausgeheilt ist und ob eventuell weiterhin bestehende Beschwerden auf einen Verschleiß im betroffenen Körperteil zurückzuführen ist. Dieser Verschleiß ist allerdings durch bildgebende Verfahren (insbesondere Röntgen und MRT) zu sichern. Durch die vorgenannten Verfahren lässt sich auch bestimmen, ob überhaupt noch eine sogenannte Strukturveränderung im Körperteil vorhanden ist, die auf den Unfall zurückgeführt werden kann.

Gerade in den größeren Gelenken des Körpers (Schulter, Knie, Sprunggelenk, Handgelenk) bringen leichte Unfälle vorbestehende verschleißbedingte Veränderungen in den Vordergrund. Wesentlich für deren Erscheinen ist dann aber nicht der Unfall, sondern der ganz normale Verschleiß deines Körpers. Die Aufgabe der BG/des D-Arztes ist es nur, die Unfallverletzung zur Ausheilung zu bringen. Wenn danach nur noch verschleißbedingte Veränderungen bestehen, ist hierfür die Krankenkasse bzw. ein anderer Reha-Träger wie die Rentenversicherung zuständig.

Ich sehe nichts, was in deinem Fall gegen einen Krankengeldanspruch und somit auch gegen die weitere Abführung von Krankenversicherungsbeiträgen spricht.

Gruß

expertsv

Moin und Danke erstmal,

Es geht um Prellungen und zwar noch in der HWS. Diagnose ist nun eine neue und er hat mich komplett neu- also mit gestrigen Datum- über die KK AU geschrieben. Er meinte auch, dass die das dort machen können(also über die KK) denn es ist ein Knappschaft KH und ich bin auch dort Versichert. Anderseits hätte es ein anderer Arzt machen müssen (so wie jetzt ab Freitag).

Die BG zahlt immer noch kein Verletzengeld und hat den Anspruch, trotz SV Beiträgen, erneut vorerst verneint, denn das JC hat denen mitgeteilt, dass die ja Leistung (Darlehensweise) gezahlt haben. Die BG argumentiert, ich sei ja nicht mittellos und es gab ja noch eine Woche Lohnfortzahlung...bl bla bla!

Meine KK Sachbearbeiterin meinte gestern zu mir, dass wenn der Arzt mich so krank geschrieben hat und Sie es Schwarz auf weiß sieht, könnte Sie mir den Antrag auf Krankengeld zukommen lassen und würde ich erstmal für die letzten Wochen KG bekommen und wenn die BG sagt, OK würde ich den Rest noch halt oben drauf bekommen. Das kann aber noch dauern mit der BG und ich wäre mal froh, wenn ich nicht wieder einen Antrag auf ein Darlehen stellen muss beim JC! 

@Logo2010

Habe leider keine Mitteilung über deine Antwort bekommen, daher die spätere Antwort, sorry.

Erst einmal ist es gut, dass du bezüglich der Behandlung jetzt versorgt bist und anscheinend in gute Hände gerätst.

Die SV-Beiträge sind hinsichtlich der Verletztengeldzahlung irrelevant. Die BG leistet, wenn ein Versicherungsfall vorliegt und nicht, weil vom Arbeitgeber Beiträge zur Unfallversicherung gezahlt worden sind.

An deiner Stelle würde ich erst einmal das Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen, damit du überhaupt irgendetwas bekommst. Bei der BG kannst du in diesem Fall erst einmal nur um eine schriftliche Entscheidung über die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeitsdauer, Behandlungsbedürftigkeit und demzufolge auchb die Verletztengeldzahlung bitten. Am besten beantragst du diese Entscheidung schriftlich, dann kann die BG dich nicht am telefon abwimmeln sondern muss dir einen Bescheid zukommen lassen. Das gibt vielleicht auch mehr Klarheit in Bezug auf die darlehensweisen Zahlungen vom Jobcenter. Ich kann mir durchaus denken, dass diese ggf. im Falle einer Verletztengeldzahlung angerechnet werden kann oder muss. 

Für die BG ist der Aufwand am Schreibtisch für deine Sache vergleichsweise groß. Es ist viel Aufwand für den oben genannten Bescheid, weswegen man wahrscheinlich versucht, mit telefonischen Auskünften hinzuhalten.

Wenn du eine Entscheidung willst, musst du schriftlich darum bitten, ansonsten wird die BG kaum motiviert sein, mehr als jetzt zu tun.

In der Sache wird die BG insofern Recht haben, dass in der Tat keine unfallbedingte Behandlungsbedürftigkeit und AU über wenige Wochen hinaus bestanden haben wird.

Gruß

expertsv

@expertsv

Moin,

Krankengeld wird ab dem 22..11 bezahlt. Das ist geklärt Und die weitere AU ist ganz normal über HA, oder über Fachärzte.

Die KK schreibt nun auch bzw. hat schon das JC angeschrieben, was die nun an Geld zurück bekommen. Dann wird der 22.11 als Stichtag genommen, die 6 Wochen vorher als ich über die BG AU war, bleiben erstmal auch an der BG hängen. Ich möchte erstmal das JC als dritten Träger raus haben, denn ich habe dort Leistung bekommen aber ich habe aufgrund fehlender Mitwirkung Sanktionen usw. am Popo. Die Kraft momentan mich dagegen zu wehren, habe ich nicht. Das weiß meine geliebte Arbeits Vermittlerin auch und Sie nutzt es willkürlich aus!

Die BG hat bisher so weit alles erhalten :

- D Bericht

- alle Diagnosen 

- alle Arztbesuche der letzten Jahre

- meine Schwerbehinderten Angelegenheiten 

- Korrektur des Unfallberichts/Unfall Hergang

Die Anfrage beim Versorgungsamt läuft noch, denn mein Bescheid zur Schwerbehinderung ist seit Ende 16 abgelaufen und wurde auch nicht verlängert. 

Im ersten Unfallbericht fehlte die Aufnahme der Verwirrtheit und Schwindel die nachdem Sturz eingetreten sind. Das wurde Arzt korrigiert. Ferner habe ich am selben Tag den Unfall Hergang den Arbeitgeber falsch geschildert unter Schock. Ich nannte fälschlicherweise als erstes den Schwindel als Auslöser, das ist aber erst nach Sturz eingetreten. 

Die BG will jetzt natürlich prüfen, ob ich vor erkrankt war, vor allem mit inneren Leiden. Dies ist aber nicht so. 

Soll ich die BG schriftlich um eine Entscheidung bitten oder noch warten?

Besten Dank und Gruß 

Angesichts dieser ganzen Verwirrungen in dem Fall, wird es für die BG sehr schwer, hierüber zu entscheiden. Druck zu machen bringt zum jetzigen Stand nicht viel. Teilweise hast du dich durch die unvollständigen oder verkehrten Angaben beim Arzt ja auch selber in diese Lage gebracht.

Fakt ist: Die BG müsste nachweisen, dass du aufgrund eines inneren Leiden gestürzt bist. Das wird schwierig, solange du dagegen hältst und sagst, dass du den Unfall nicht wegen Schwindels oder ähnlichem erlitten hast.

Aber:

Für mich wirkt es ein wenig suspekt, wenn du so viele Angaben (gegenüber dem Arbeitgeber und dem Arzt) noch mal nachbesserst. Auch die BG wird das unglaubwürdig finden und eventuell deine Erstangaben für schlüssiger halten.

Was stand auf den AU-Bescheinigungen für die ersten 6 Wochen nach dem Unfall? War „Arbeitsunfall“ darauf angekreuzt? Und um welche Diagnosen handelte es sich?

Da du diesen Unfall auf dem Weg von oder zur Arbeit hattest, ist es ein BG-Unfall.

Somit ist die KK aus dem Rennen.

Alles was an Kosten etc... auflüuft, wird und muss über duie BG abgerechnet werden.

Der Arzt kann dich somit nicht über die KK weiter krankschreiben. Das läuft immer noch über die BG.

Die BG wird prüfen, wodurch der Unfall passiert ist. Wenn der Heilungsprozess länger als üblich dauert kann und darf die BG ein weiteres Gutachten einholen und den Arzt um Stellungnahme diesbezüglich bitten.

Damit sind Gefälligkeitskrankschreibungen unterbunden. Denn jeder Arzt scheut sich dann davor.

Was soll ich tun, wenn er es nächste Woche trotzdem macht? Darauf bestehen, dass er weiterhin über die BG AU schreibt? Gibt es eine gesetzliche Grundlage? Oder den Arzt wechseln? 

@Logo2010

Die gesetztliche Grundlage ist alleine schon da gegeben, da du einen Wegeunfall hattest und er diesen NUR darüber abrechnen kann.

Der Arzt darf nicht dann über deine KK abrechnen.

@Deepdiver

Ja OK, werde es dann mal so ansprechen, ob es was ändert, glaube kaum, denn die Götter in Weiß können ja alles! Aber die KK würde sich das doch auch nicht gefallen lassen oder?

@Logo2010

Nein, die werden zumindest versuchen um die Zahlungen herum zu kommen, denn es ist eine BG-Sache.