Gutachter von BG oder selbst vorschlagen?

2 Antworten

Hoi.

Kein Gutachter ist unabhängig. Man kann immer unterstellen, dass er die Meinung von demjenigen teilt, der ihn bezahlt(Achtung Ironie!!) 

Die BG wird dir mindestens drei Gutachter vorschlagen, die grundsätzlich geeignet sind, diese Art von Verletzungen, die du erlitten hast, zu beurteilen. Daher würde ich erst einmal abwarten, wenn sie vorschlagen und dann einfach mal nach denen googeln.

Hast du ein ungutes Gefühl oder findest du negative Kommentare zu diesen Gutachtern, suche dir selber welche und schlage sie der BG vor. Bezahlen wird das sowieso die BG, oder willst du das übernehmen?

Der BG ist übrigens schon daran gelegen, dass die Gutachter neutral beurteilen. Da die Gerichtsverfahren für die Verletzten kostenlos sind, kann die Entscheidung der BG leicht überprüft werden. Das Gericht lässt ein neues Gutachten fertigen - das könnte peinlich für die BG werden, wenn ein offensichtlich tendenziöses Gutachten gefertigt wurde(auch blöd für den Gutachter...).

Die Gutachter sind übrigens immer ganz normale Ärzte, es sind also nicht "deren" Gutachter. Es kann der BG auch egal sein, ob sie eine Rente zahlen oder nicht - das Geld holen sie sich so oder so bei den Unternehmern.

Ciao Loki 

Wenn möglich würde ich selber ein eigenen Gutachter nehmen. Von der BG arbeiten natürlich in Sinne der BG . Man wir schon beim beträten des Zimmers begutachtet wie schnell man geht oder hinsetzt und sich auszieht. Man nicht zu viel einem Gutachter vertrauen die sind unerlich und stellen viele fangfragen. Am besten ein zeugen mitnehmen. Viele Ärzte erstellen Gutachten man muss sie einfach fragen . Dann nimmt man ein Arzt seiner Wahl und schlägt der BG vor. Mir wurde ein Gutachter vom Anwalt vorgeschlagen. Später habe ich erfahren ich hätte einfahren auch mein Orthopäden nehmen können. Viel Glück und Gesundheit

Hast du dich einmal mit dem Thema "Begutachtung" beschäftigt? Lies mal etwas zu diesem Thema, dann wirst du verstehen, warum die Gutachter so handeln, wie sie es tun.

Das gilt auch z.B. bei Gutachten von Häusern oder Autos oder Versicherungsschäden......