Ab wann läuft die Frist zur Hauskaufzahlung?
Wir haben ein Haus gekauft und im Vertrag ist der letzte Punkt für die Fälligkeit der Zahlung die besenreine Übergabe. Der Makler hat uns jetzt informiert, dass die besenreine Übergabe stattfinden kann und dazugesagt, dass die Zahlungsfrist von 2 Wochen nun zu laufen begonnen hat, obwohl wir den Termin zur besenreinen Übergabe noch nicht mal ausgemacht haben. Wir interpretieren diese Klausel im Vertrag so, dass die Zahlungsfrist - natürlich - erst ab Termin besenreine Übergabe zu laufen beginnt und nicht schon mit der bloßen Ankündigung, die besenreine Übergabe könne stattfinden. Wann beginnt nun diese Frist zu laufen??
Nachtrag: Die Frist zur Zahlung des Kaufpreises hängt wohl einzig von der Zahlungsaufforderung des Notars ab, richtig? Solange diese nicht kommt, gibt mir meine Bank auch kein Geld
5 Antworten
Sofern du dir nicht sicher bist was du bezüglich Zahlungsfrist im Kaufvertrag vereinbart hast, dann erkundige dich beim Notar. Üblicherweise informiert dieser dich über die Erfüllung der Fälligkeitsvoraussetzung. Und ja normal ist dieses Schreiben auch für die Auszahlung der Bank erforderlich.
Die Übergabe steht in Verbindung mit der Fälligkeit. zB spätestens 5 Tage vor Fälligkeit, wenn die Fälligkeit innerhalb 10 Tage ab Mitteilung vereinbart war
Der noch nicht vereinbarte Übergabetermin verhindert nicht, dass du sobald die Fälligkeitsvoraussetzung erfüllt ist, nicht in Zahlungsverzug kommst.
Dann ist der Verkäufer in Räumungsverzug und wäre ein Zeitpunkt zu welchem man zum Anwalt gehen sollte.
Ohne deinen Vertrag zu kennen, ist die Frage nicht eindeutig zu beantworten.
Vielen Dank, genauso ist es. Hab nochmal versucht den Vertrag nachzuvollziehen - Notar ist schon bisschen her - der Notar stellt die Zahlungsaufforderung aus, nachdem die Auflassungsvormerkung eingetragen ist und die Freistellungsunterlagen und das Negativzeugnis vorliegen. Die Besenreinheit spielt für ihn keine Rolle und ist laut unseres Vertrages tatsächlich mit Mitteilung darüber gegeben. Also läuft unsere Frist bereits. Danke nochmal!
Die Frage kann dir hier niemand beantworten, da niemand den Wortlaut des Vertrages kennt. Der Notar bestätigt die besenreine Räumung in der Praxis aber nie, da er das selbst nicht weiß. Lediglich die anderen Punkte wie Eintragung der Vormerkung werden bestätigt. Ob die Räumung Fälligkeitsvoraussetzung ist, steht im Vertrag.
Meine Antwort ändert sich dadurch nicht. Ob die Räumung bzw. Übergabe Fälligkeitsvoraussetzung ist, steht im Vertrag. Diese ist in der Praxis unabhängig von der Mitteilung des Notars.
Solange diese nicht kommt, gibt mir meine Bank auch kein Geld
So ist es.
Der Makler hat dir das Haus vermittelt und der Kauf wird ja unabwendbar auch stattfinden. Insofern hat er seinen Auftrag erfüllt und kann zurecht sein Honorar fordern.
Geht doch nicht um Honorar, das hat er längst bekommen, hä... 🤔
So wie ich die Frage lese, will der Makler sein Geld.
Falsch! In der Überschrift steht Hauskaufzahlung und nicht Makler Provision
Der Makler hat uns jetzt informiert, dass die besenreine Übergabe stattfinden kann und dazugesagt, dass die Zahlungsfrist von 2 Wochen nun zu laufen
Der Makler wäre schon seit Monaten raus aus der Geschichte. Warum sollte er noch den FS anschreiben?
Ja, du bekommst eine Zahlungsaufforderung vom Notar. Der stellt für dich sicher, dass alle Kaufvoraussetzungen erfüllt sind.
Der Makler kann viel erzählen.
Falsch! Ist Vertragssache, was der Notar überwachen soll und was nicht.
Nö, beim Immobilienkauf gibt es Regel, die verbindlich vorgeschrieben sind.
https://www.hochdrei-immobilien.de/faelligkeitsvoraussetzung/
Falsch! Tatsächlich lief die Frist mit Anruf Makler, dass die besenreine Übergabe stattfinden kann. Der Notar hat DAMIT nichts zu tun.
Bitte lies einfach nochmal den Text