Ab wann darf man sich verteidigen?

6 Antworten

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

Dazu zählt aber nicht nur ein körperlicher Angriff, beispielsweise auch ein Angriff auf deine Ehre, oder dein Besitz. Du darfst aber immer nur in dem Maße Notwehr anwenden, als dass du den Angriff abwehrst. Nur ein Gegenbeispiel, den Jungen mit einem Messer anzugreifen wäre NICHT gerechtfertigt und überschreitet die Notwehr.

Das ist nur eine Erfahrung aus Dingen die ich gelesen habe und stellt KEINE Rechtsberatung dar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
useruser6820  18.10.2022, 01:09

Naja wenn dich jmd umbringen will & mit einem Messer auf dich zu geht, darf man schon selber mit nem Messer oder ner Faust die Person „ausschalten“.. geht immerhin um Leben & Tod.. aber beweisen müsste man es dann.. das ist dann das Schwerste. Aber ginge es um einen serienkiller, und er/sie würde das Opfer versuchen umzubringen, würde es ohne Probleme gehen sich zu verteidigen. In dem Falle sogar, indem man den serienkiller ausschaltet. Wär glaube ich ein Beweis genug, da die Person immerhin ein SERIENMÖRDER ist & daher schon sehr polizeibekannt und stark vorbestraft ist… Vorallem auch was MORDE angeht, etc . Da würde nichts passieren, glaube ich..

Hast du schon mit deinen Eltern oder den Lehrkräften darüber gesprochen? Bei denen kannst du auch Schutz suchen. Das würde ich sogar vorziehen als eine körperliche Auseinandersetzung. Versuch das zuerst.

Ansonsten kannst du auch die Polizei rufen (auch in der Schule) und eine Anzeige erstatten.

Sollte dir keiner helfen bzw. diese Hilfe keine Wirkung zeigen, denn verteidigen darf man sich in solchen Situationen immer, dann balle deine Hand zu einer Faust und schlage dem Sack ins Gesicht so fest du kannst mit all deiner Wut und all deinem Hass! Manchmal muss man Täter zu Opfern machen, damit sie einen in Ruhe lassen.

Aber wie gesagt, versuch es erstmal friedlich mit der Hilfe von anderen.

§227 BGB, Notwehr

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Sobald er dich in irgendeiner Art und weise verletzt oder davor steht dich zu verletzen darfst du dich in einem angemessenen Maße verteidigen, heißt bis die Gefahr abgewandt ist.

Red mit nem Lehrer anstatt genauso zu reagieren wie der Volhorst.

Verteidigen, darfst Du dich immer.