Ab wann besteht Anzeigepflicht?
Ab einer Schenkung von welchem Betrag muss ich dem Finanzamt davon mitteilen, dass eine solche freigebige Zuwendung stattfindet?
2 Antworten
Hängt davon ab, von wem die Schenkung ist.
Die Freigrenzen sagt dir Dr. Google
Dann ruf doch einfach da mal an
Wäre eine Idee :D Dankeschön! :)
Gem. § 30ErbStG im Prinzip jede, die über das "normal übliche" hinausgeht (wie Hochzeit, Geburtstag, Weihnachten, Konfirmation, Abi oä).
Ausgenommen sind Schenkungen die gerichtlich oder notariell beurkundet sind - hier meldet der Notar bzw. das Gericht.
Das etwas Komplizierte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (=nur 1 Gesetz !) ist, dass die Freibeträge nicht bei jeder Schenkung neu gelten sondern ein Freibetrag bei den gleichen 2 Beteiligten für alle Schenkungen innerhalb eines 10-Jahre-Zeitraums zusammen gilt.
Schenkt der gut verdienende Fußballprofi seinem Bruder öfter mal 5.000 €, ist der Freibetrag für Geschwister i.H. von 20.000 spätestens bei der 5. Gabe überschritten und es fiele Steuer an - auch für jede weitere Überweisung, bis in 10 Jahren der Freibetrag neu beansprucht werden kann. Der Beschenkte hätte allerdings bereits von der 1. Schenkung an jede zu melden!
Das Finanzamt spricht aber auch von einer Schenkung, wenn der Freibetrag noch nicht überschritten ist. Ab wann muss ich es dem Finanzamt dann melden?