Ab wann besteht Anzeigepflicht?

2 Antworten

Hängt davon ab, von wem die Schenkung ist.

Die Freigrenzen sagt dir Dr. Google

PowerFlower99 
Fragesteller
 05.11.2015, 14:50

Das Finanzamt spricht aber auch von einer Schenkung, wenn der Freibetrag noch nicht überschritten ist. Ab wann muss ich es dem Finanzamt dann melden?

PowerFlower99 
Fragesteller
 05.11.2015, 15:00
@FGO65

Wäre eine Idee :D Dankeschön! :)

Gem. § 30ErbStG im Prinzip jede, die über das "normal übliche" hinausgeht (wie Hochzeit, Geburtstag, Weihnachten, Konfirmation, Abi oä).

Ausgenommen sind Schenkungen die gerichtlich oder notariell beurkundet sind - hier meldet der Notar bzw. das Gericht.

Das etwas Komplizierte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (=nur 1 Gesetz !) ist, dass die Freibeträge nicht bei jeder Schenkung neu gelten sondern ein Freibetrag bei den gleichen 2 Beteiligten für alle Schenkungen innerhalb eines 10-Jahre-Zeitraums zusammen gilt.

Schenkt der gut verdienende Fußballprofi seinem Bruder öfter mal 5.000 €, ist der Freibetrag für Geschwister i.H. von 20.000 spätestens bei der 5. Gabe überschritten und es fiele Steuer an - auch für jede weitere Überweisung, bis in 10 Jahren der Freibetrag neu beansprucht werden kann. Der Beschenkte hätte allerdings bereits von der 1. Schenkung an jede zu melden!

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/302007-anzeigepflicht-von-schenkungen-beim-finanzamt