AA schickt mir Vermittlungsvorschlag von meiner alten Arbeitsstelle die ich selbst gekündigt hab

7 Antworten

Ich hatte auch lange Zeit zu kämpfen mit dem Aa haben mir gleiche Adressen geschickt wiederholt neue Termine mit neuen Beratern ausgemacht und dann wieder die gleichen Briefe mit gleichen Adressen geschickt 😔 ich vermute die sind einfach der Anzahl an nachfragen nicht gewachsen und gehen nicht weiter auf einzelne Personen ein

Hallo, das kommt leider immer mal vor, wir haben auch schon Vermittlungsvorschläge von Leuten bekommen, die wir gekündigt haben... Sprich bitte direkt mit deinem Betreuer bei der Arbeitsagentur und erkläre die Situation, damit solltest du auch die Sperre aus dem Weg räumen können.

spreche mit dem Sachbearbeiter ,dass es für Dich unzumutbar ist ,die Stelle anzutreten ,da durch Deine Fristlose Kündigung es kein Vertrauensverhältnis mehr geben kann ,am besten fixierst Du dass ganze schriftlich und lässt den Sachbearbeiter das ganze als Gesprächsprotokoll unterschreiben ,denn die reden sich hinterher immer gerne heraus, dass nichts dergleichen besprochen wurde ,ich mache es bei Ämtern immer so und bin dann immer in Beweiskraft ,wenn der Sachbearbeiter Dein Schreiben nicht unterschreiben will ,dann soll er selber ein Gesprächsprotokoll erstell ,welches ihr beide unterschreibt ,Du wirst sehen auf einmal sind Sachen möglich ,die vorher undenkbar waren ,eine Sperre wirst Du dann sicher nicht zu erwarten haben ,ansonsten hilft der Gang zum Sozialgericht

... oder  sich mit dem (so googeln)

DSD Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

in Verbindung setzen. Die helfen vielen Hartz IV-Beziehern, sie überprüfen unter anderem auch Bescheide.

In dem Video, das ich Dir reingebe, wird ein ähnlicher Fall geschildert wie Deiner. Nur mit dem Unterschied, dass Dein Sachbearbeiter den Sachverhalt mit dieser Arbeitsstelle und Deiner damaligen fristlosen Kündigung gar nicht kennt.

Kläre das mit dem Amt - geh dazu nicht allein hin, sondern in Begleitung mit einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr).

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Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.

Kennst Du dieses Video, die Reportage von Wallraff?

Unzumutbare Zustände

https://vimeo.com/122390262

In Deinem Fall ist der Vermittlungsvorschlag vermutlich Zufall - der Computer hat diese Firma einfach "ausgespuckt".

Hinzu kommt aber auch, dass sehr viele Mitarbeiter in den Jobcentern grenzenlos überfordert sind. Auch sind viele gar nicht richtig eingearbeitet und kennen sich nicht wirklich in den Gesetzen aus. Und sie müssen irgendwelche Soll-Quoten erfüllen, auch wenn sie zur Situation der einzelnen "Kunden" gar nicht passen ... - Deshalb ist es ja auch so wichtig, zumindest dann, wenn irgendwas komisch oder brenzlig ist, immer mit einem erfahrenen Beistand hinzugehen.

ich würde hier nicht von Schikane oder Absicht ausgehen.

Ich glaube kaum, dass ein Sachbearbeiter, der vielleicht 400 Leute oder mehr zu betreuen hat, immer auswendig weiss, wo wer vor 3 Jahren beschäftigt war.

Im Zweifelsfall dies direkt mit dem Arbeitsvermittler absprechen & klären.