Wer zahlt dafür, wenn das 8 jährige Kind die Schultoilette kaputt macht?(keine Haftpflicht)
Meine Tochter(8 J.) war auf Klo in der Schule und hat sich auf die Klobrille gestellt (andere Kinder waren auch drauf). Jetzt ist die Klobrille kaputt. Die anderen Kinder haben meine Tochter verpetzt. Jetzt muss Ich angeblich bezahlen. Es gibt ja auch andere Kinder, die sich draufgestellt haben. Aber wer genau muss jetzt zahlen? (Ich weiß, eine Klobrille ist nicht teuer, aber mir gehts ums Prinzip. Ich bin jetzt der einzige, der zahlen sollen)
5 Antworten
Das glaub ich Dir. Da gehts wirklich ums Prinzip. Andere Kinder haben sich ja auch drauf gestellt. Wie ist das denn mit, beispielsweise, Handwaschbecken, Mülleimern, Fenstern....wenn die von einem Schüler kaputt gemacht werden würden? - Ich hoffe doch sehr, die Schule hat eine Versicherung gegen so etwas. Ich an Deiner Stelle würde freundlichen Rabatz machen und nicht zahlen wollen, schon allein deshalb, weil ja auch andre Kinder drauf gestanden haben. Wenn schon, dann anteilig mit den anderen Eltern.....aber die werden wohl nicht wollen. Wie gesagt: hat die Schule keine eigene Versicherung gegen Beschädigungen solcher Art? Leider hast Du keine Haftpflicht-VS. Dann wär das gar kein Problem für Dich
Im Zweifelsfall bist du am Ende derjenige, der zahlen muss. Sei froh, dass es sich "nur" um eine Klobrille handelt. Hätte deine Tochter eine Fensterscheibe eingeschlagen oder ein Auto zerkratzt, was bei Kindern immer mal vorkommen kann, dann hättest du ganz andere Kosten am Hals. Spätestens, wenn man Kinder hat, sollte man unbedingt das Geld für eine Privathaftpflicht locker machen.
Deine Tocher hats kaputt gemacht, du musst zahlen. Andererseits müssen die Erziehungsberechtigten nur zahlen, weil sie die Aufsichtspflicht haben. Da du aber die Aufsichtspflicht an die Schule abgibst, wenn du deine Tchter in die Schule gehen lässt, und sie die Klobrille vor allem auch nciht mit Absicht kaputtt gemacht hat, müsste eigentlich die Schule zahlen. Eine 8jährige kann ja noch nicht ein Verhaltn wie ein Erwachsener an den Tag legen, dh sie kann nicht wissen, dass sie dadurch etwas kaputtmachen kann. Ich würd an deiner Stelle einfah aus Prinzip sagen, dass du das nciht machst.
Ich meine, eine Klobrille geht nicht kaputt, weil ein Kind draufsteht. Unsere Klobrille hält sogar 54 kg (mich, habs grad ausprobiert:DDD) aus, was bedeutet, dass die Klobrille schon davor beschädigt sein musste, denn ch glaube kaum, dass deine Tochter mehr als ich wiegt.
Wieso um Himmels Willen soll der Fragesteller ein Fake sein?
Genau, wie komm ich nur darauf? Komisch ...
"Da du aber die Aufsichtspflicht an die Schule abgibst [...] müsste eigentlich die Schule zahlen."
Lehrer müssen 8-Jährige auf's Klo begleiten?
"und sie die Klobrille vor allem auch nciht mit Absicht kaputtt gemacht hat, müsste eigentlich die Schule zahlen."
Der § 823 BGB kennt auch die Fahrlässigkeit.
"Ich würd an deiner Stelle einfah aus Prinzip sagen, dass du das nciht machst."
Richtig. Muss die Fragestellerin ja auch nicht. Sowohl aus rechtlichen als auch aus erzieherischen sollte die Tochter zahlen müssen.
nein ich glaube nicht dass du alleine bezahlen musst. ob da die haftpflichtversicherung übernimmt weiß ich nicht. aber nur weil die anderen kinder deine tochter verpetzt haben musst du doch nicht bezahlen . informiere dich und mache dem "opfer" klar , dass nicht deine Tochter alleine Schuld war !
Das Opfer ist die Klobrille also was soll sie mit der Klobrille klarstellen?
Das Opfer ist die Klobrille...
GF ist heute wieder sehr erheiternd, aber lachen ist ja bekanntlich gesund. ;))
Ahahaha ich kipp vom Pott. xD
- Deine Tochter hat den Gegenstand kaputt gemacht, also muss auch sie zahlen. Vorausgesetz, sie verfügt über die zum Erkennen der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht (§832a BGB).
- Dir kann man keine Aufsichtspflichtverletzung vorwerfen, da deine Tochter in der Schule war.
Aus erzieherischen Gründen würde ich meine Tochter das Geld komplett selbst zahlen lassen, ggf. auch in Raten vom Taschengeld.
BGB 832a gibt's nicht und BGB 832 regelt nicht die Haftung der Minderjaehrigen (das macht statt dessen BGB 828) sondern die des Aufsichtspflichtigen.
Kritik völlig berechtigt! Ich war da vorher noch unterwegs und hab dann den falschen § genannt. Korrekt muss es in meinem Beitrag natürlich "§ 828 BGB" heißen.
DH - Super Antwort!! Ich denke, du hast dich aber um sonst auf deine Toilette gestellt :) Der Fragesteller ist ein FAKE