6 köpfige familie...wieviel hartz4 steht uns zu

4 Antworten

Dazu kann man, ohne die entsprechendn Bescheide zu sehen, nichts sagen.. vor allem nicht, was diese "Kürzungen" aufgrund (welcher ?!) "geänderten Gesetzeslage" angeht. Die Erhöhung des Kindergeldes 2009 und 2010 und die entsprechend geänderte Anrechnung beim ALG2 könnte z.B. ein Grund sein, warum sich euer ALG2- Anspruch jeweils geändert hat (nur mal ins Blaue hinein geraten). Siehe Ivonne...wenn keine Beratungsstelle in der Nähe ist, holt euch beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und geht zum Fachanwalt Sozialrecht; mit dem Schein kostet euch die Beratung max. 10 Euro.

regelsatz erwachsene 3x323 euro, regelsätze kinder 2x 215 euro, 2x 251 euro plus 609 euro kosten der unterkunft und heizung = bedarf 2188 euro minus einkommen 773 euro kindergeld (falls kein weiteres einkommen vorhanden ist)= 1415 euro. wie die arge auf 1325 euro kommt versteh ich auch nicht und die heizkosten müssen auch von der arge übernommen werden. leg wiederspruch gegen den bescheid ein und lasst euch von einer unabhängigen stelle zb. caritas oder einem fachanwalt für sozialrecht beraten. beratungskostenbeihilfe könnt ihr beim zuständigen amtsgericht beantragen.

nudelkaspar 
Fragesteller
 11.12.2010, 20:07

was ich nicht verstehe...es gibt ja wohl kein heizzuschuss mehr, jedoch einen warmwasseranteil wenn das wasser über die heizung erwärmt wird.daher bekamen wir für 06.10 bis 05.11 einen heizölanteil gezahlt für eine bestimmte menge heizöl.doch dies geschah mit dem bescheid vom 06.10..dies kann ja wohl kaum was mit dem bescheid für 01.11 zu tun haben. da wurde doch dann schon der heizkostenanteil abgezogen. und nun schon wieder? blick da nicht mehr durch. einspruch habe ich schon eingelegt. leider ist das für mich alles immer ziemlich verwirrend

ivonne82  11.12.2010, 21:31
@nudelkaspar

heizkosten müssen wieterhin in tatsächlicher höhe übernommen werden. ab 2011 fällt der heizkostenzuschuss für WOHNGELDEMPFÄNGER weg... das hat mit hartz4 nichts zu tun. das einzige was die arge von den heizkosten abziehen kann sind die kosten der warmwasserbereitung, da dies aus dem regelsatz zu zahlen ist. warum ihr ab jan 2011 weniger geld bekommen sollt, ist mir nicht klar. in der berechnung habe ich die heizkosten ja nichtmal berücksichtigt (da nicht in den nebenkosten enthalten). ich kann euch nur raten euch rechtlichen rat bei einem anwalt zu suchen, da die sachlage sehr unklar ist.

Ich würde auch mal besser beim Amt nachfragen. Es ist nämlich so, dass für schulpflichtige Kinder zusätzlich Wohngeld bei der Wohngeldstelle beantragt werden muss. Die Höhe ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ihr seid verpflichtet das Wohngeld für die Kleinen zu beantragen, da gesetzlich festgehalten ist, dass erst alles dafür getan werden muss, von Hartz IV weg zu bleiben. Dazu gehört, dass man andere Leistungen in Anspruch nehmen muss. Diese werden dann wieder blöderweise angerechnet. Aber so ist halt unser toller Staat.

Hier wird dir keiner eine konkrete Aufstellung geben können. Es wird aber so oder so im Bescheid aufgelistet, wenn ihr doch ohnehin schon Hartz IV bekommt. Daher verstehe ich diese Frage nicht so recht.

ivonne82  11.12.2010, 15:37

wohngeld ist nur dann dem hartz4 vorrangig wenn man dadurch den bedarf voll decken kann. kann man das nicht ist hartz4 für die miete zuständig... nicht die wohngeldstelle. bei schulkindern ist dies meist der fall wenn diese unterhalt vom anderen elternteil, halbwaisenrente oder ähnliches beziehen. zb. kind 3 jahre, 215 regelsatz, 100 euro kopfanteilige miete = bedarf 315 euro- einkommen 184 euro kindergeld, 100 euro unterhalt, 100 euro wohngeld= 384 euro... das kind kann mit wohngeld seinen bedarf voll decken und fällt deswegen aus der bedarfsgemeinschaft. ohne unterhalt... bedarf 315euro- einkommen 284 (kindergeld, wohngeld)= das kind kann seinen bedarf nicht decken und hat somit keinen anspruch auf wohngeld.

Frag die Mitarbeiter des Amtes!