Darf eine Position "Rücklagen" in den Nebenkosten erscheinen?

7 Antworten

die Position Rücklagen gehören nicht zu den Nebenkosten, die trägt der Vermieter alleine...

gehe in Widerspruch gegen diese Position

Rücklagenbildung ist eine Sache, Nebenkostenabrechnung eine andere. Jede Wohnanlage mit seriöser Verwaltung bildet Rücklagen, um größere Renovierungen oder Ersatzbeschaffungen zu finanzieren. Aber das gehört nicht in die Nebenkostenabrechnung, sondern in die Abrechnung an die Eigentümer - denn die zahlen in die Rücklagen ein. Das dürfte also wohl ein Versehen sein; falsch ist es in jedem Fall.

So ein Rücklagenkonto ist vollkommen normal und dafür vorgesehen, größere Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten abzudecken! Bei unserer Wohnanlage wurden letztes Jahr die Fassade und die Treppenhäuser gestrichen und das Dach saniert. Das waren 150 TEuro. Ohne Rücklage hätte jeder Mieter oder Eigentümer rund 2500 Euro extra zahlen müssen! So zahlt man halt einen Betrag monatlich, der kaum ins Gewicht fällt. Außerdem bekommt man das Geld ja entsprechend verzinst!

Definitiv nein!!!

Eine Vereinbarung (Mietvertrag-Nebenkosten), nach der noch weitere Kosten (z.B. Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen) umgelegt werden, ist unwirksam (OLG Karlsruhe RE WM 88, 204; OLG Koblenz RE WM 86, 50; LG Stuttgart WM 87, 252). Verwaltungs-und Instandhaltungskosten muss der Mieter nie als Nebenkosten zahlen, auch nicht als Mieter einer Eigentumswohnung.

Nein, als Mieter zahlst Du keine Rücklagen. Das ist mit der Grundmiete abgegolten.

Wohnst Du in einer Eigentumswohnung? Dann hat Dein Vermieter wohl unbesehen die Hausabrechnung übernommen. Schau mal, ob da auch noch andere unzulässige Posten drin sind, z.B. Hausverwalter.

Ich habe auch schon mal so was wie "Sicherheitszuschlag" gelesen - und der Vermieter konnte gar nicht erklären, wozu der gut war. Die Abrechnung wurde sogar von Haus&Grund erstellt...