Mietvertrag unterschrieben Wohnberechtigungsschein passt nicht zur Wohnung was nun?
hallo,
Habe eine geförderte Wohnung im Auge gehabt (Wohnberechtigungsschein benötigt +beantragt) dann Besichtigungstermin gehabt bis dahin noch keinen Wohnberechtigungsschein angekommen.
Dann kam dann der Mietvertrag alles unterschrieben weggeschickt etc.
Maisonetten Wohnung hat 3,5 Zimmer mit 75 qm. für 2 Personen ( eigenes Einkommen & 1x Schüler ) (2 Schlafzimmer, WC , Gäste WC, Küche , Wohnbereich , Keller und Stellplatz)
Gestern auch endlich Wohnungsgeberschein angekommen alles Super Adressen Umgemeldet etc. & heute kam dann endlich der Wohnberechtigungsschein an leider steht dann drin : sind berechtig öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen max. 65qm oder 2 Wohnräume +Küche+Nebenräume.
Bedeutet das, dass der ganze Spaß umsonst war und wir die Wohnung nicht beziehen dürfen ? Die Ummeldung unnötig war etc ?
Brauche dringend antworten vielen dank.
2 Antworten
Der Mieter wird ja wissen was er macht und somit wird eben nur eine höhere Miete (Fehlbelegungsabgabe?) fällig und gut ist. So lese ich die Spielregeln.
Das mit der Fehlbelegungsabgabe musst du prüfen lassen, wobei ich bei dir nicht das Problem in deinem Einkommen sehe (da wird die meistens angewandt), sondern das die Wohnung schlicht zu groß für zwei Personen ist.
Ausserdem wird das eher bei Bestandsmietern angewandt, deren finanzielle Situation sich gebessert hat, um denen den Umzug zu ersparen.
Wahrscheinlich muss du eher den Vermieter bitten eine Freistellung für die Wohnung zu überprüfen.
Wobei, ich bin jetzt ehrlich, ich finde das eigentlich andere Menschen eher ein Anrecht auf eine Wohnung dieser Größe haben als nur 2. Zwei Erwachsene und ein Kind...eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern.
wie genau ist das gemeint mit
"Wahrscheinlich muss du eher den Vermieter bitten eine Freistellung für die Wohnung zu überprüfen."