450 euro job trotz Wohngeld?

1 Antwort

Wenn du Wohngeld bekommen würdest,hast du nur einen geringen Freibetrag !

Das müsstest du dir mal im Internet durch einen Wohngeldrechner berechnen lassen,aber wenn bei diesen 1600 € schon das Kindergeld dazu gerechnet wurde,dann würde ich an eurer Stelle eine ALG - 2 Aufstockung beim Jobcenter beantragen,da würdet ihr besser fahren.

Denn da würde euch min.folgendes zustehen :

  • Regelsatz du 353 €
  • Regelsatz er 353 €
  • Regelsatz für die Kinder min. 229 € x 3 Kinder = 687 €
  • angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung,also die Warmmiete

Das würden dann schon alleine ca.1390 € für die Regelsätze sein,dazu käme dann noch die Warmmiete,das würde euer Bedarf laut SGB - ll sein.

Würde man also davon ausgehen,dass das Kindergeld dabei ist und ca.600 € Kindergeld abziehen würde,hätte dein Mann 1000 € Nettoeinkommen und demnach min.1200 €.

Darauf könnte er min.300 € an Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll von seinem Nettoeinkommen abziehen,es blieben dann noch 700 € anrechenbares Einkommen + ca.600 € Kindergeld = gesamte 1300 € anrechenbares Einkommen.

Demnach würdet ihr min.90 € für die Regelsätze bekommen und dazu eure angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung,also eure Warmmiete.

Und wenn du jetzt 450 € dazu verdienen würdest,hättest du auch diese Freibeträge nach § 11 b SGB - ll,die du von deinem Nettoeinkommen abziehen kannst,das würden dann 170 € Freibetrag ergeben.

Die 280 € anrechenbares Einkommen würden euch dann von eurer oben genannten ALG - 2 Aufstockung abgezogen,ihr hättet dann aber immer noch diese 170 € Freibetrag + ca. min.diese 90 € für die Regelsätze = ca. 260 €.

Und dazu käme dann noch der Betrag von der Warmmiete,nach dem die 280 € anrechenbarem Einkommen abgezogen ist,wenn du diesen 450 € Job machen würdest.

Also wenn ihr angenommen 580 € Warmmiete zahlen würdet und diese 280 € anrechenbares Einkommen von deinem 450 € Job abgezogen würden,dann hättet ihr min.einen Anspruch auf 560 € ALG - 2 Aufstockung.