40 Jahre alte Privatwasserleitung auf Grundstück angebaggert - wer haftet?

1 Antwort

Eigentlich derjenige, der den Schaden verursacht hat bzw. der Auftraggeber.
Die haben doch sicherlich eine Haftpflichversicherung, über die man es abwickeln könnte. Das wäre eine friedliche Abwicklung für beide Seiten.

Falls die Verursacher sich weigern, kann nur das Gericht die Meinungsverschiedenheit klären.

Verlegeplan von (öffentlichen) Wasserleitungen haben die Wasserwerke bzw. die die für die Wasserversorgung zuständig sind. Da kannst du dich erkundigen wo wie die Wasserleitungen zum Haus verlegt sind, oder noch mehr..

Es gibt noch ein Baulastverzeichnis. Dieses Verzeichnis ist aber relativ jung. Vielleicht ist dort etwas eingetragen.