darf eigener Brunnen auf dem Grundstück nicht mehr genutzt werden?
meine Frage,
wir wurden von der Gemeinde "gezwungen" uns ans öffentlich Wassernetz anschließen zu lassen, was sehr kostenintensiv war. Wir verfügen auf unserem 'Grundstück seit eh und je über einen eigenen Brunnen, aus welchem wir vor dem erzwungenen Wasseranschluß Wasser genutzt haben (über 10 Jahre lang übrigens). Uns wurde nun gesagt, dass wir unseren Brunnen nicht mehr nutzen dürfen. Kann es sein, dass diese Aussage fehlerhaft ist?????
3 Antworten
Nein. Der Hauseigene Brunnen darf nur zur Bewässerung des Gartens etc. genutzt werden und nicht für Waschmaschine etc . Da sich die Abwasserabgabe nach der Menge des Zuwassers richtig ist das auch richtig so. Sonst zahlen nämlich alle anderen euer Abwasser.
Lies mal hier alles übe den "Anschluss- und Benutzungszwang" nach https://de.wikipedia.org/wiki/Anschluss-_und_Benutzungszwang, und schau mal, ob Dich der Absatz "Zumutbarkeit für den Bürger" weiterbringt.
Von euren Brunnen ist das Wasser kostenlos und das ist das wird der springende Punkt sein. Denn Wasser wird mit Kanal verrechnet und das wäre ein nachteil für die Zahler da ihr den Kanal quasi umsonst benutzt. Benutzt euer Wasser ruhig weiter, soweit ich weiß, gibt es keine mindestmenge die man verbrauchen muss. Andererseits ist es gut an Wasser angeschlossen zu sein, ich habe bekannte, deren Brunnen kaum noch Wasser führt und die zittern bereits.