Kann ich gekündigt werden?Festvertrag aber häufig unverschuldet krank

10 Antworten

Im Falle einer längeren Erkrankung oder mehrere Einzelerkrankungen (genau genommen innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochene oder wiederholte Krankenzeiten) müsste der Betrieb dem Betroffenen ein Gespräch nach SGB IX §84 anbieten. Darin sollte geklärt werden, ob die Erkrankung(en) eventuell mit Arbeitsbedingungen zusammenhängen und dabei Abhilfe geschaffen werden kann. Dabei kann der Betroffene sich äußern (muss er aber nicht), ob mit einer Fortdauer der Erkrankung zu rechnen ist oder nicht. Nur dann, wenn abzusehen ist, dass keine Besserung der Einsatzfähigkeit zu erwarten ist, wäre eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt.

Falls der Betrieb sich nicht bemüht, eine derartige Klärung herbei zu führen, dürfte er mit einer Kündigung ebenfalls schlechte Karten haben.

Ansonsten sind hier ja schon weitere gute Antworten gegeben worden.

das Problem ist ob sich so ein doch relativ kleiner Betrieb mehrere Ausfälle einer Arbeitskraft leisten kann da immer 6 Wochen vom AG geleistet werden bis die Kasse einspringt!

Ja, da für Kleinbetriebe die U1 Pflicht ist, kann sich das ein Kleinbetrieb leisten...

Direkt wegen Krankheit, sofern die Arbeit nach der Genesung ausgeführt werden kann, ist nicht zulässig.

Aber es lassen sich häufig Gründe finden, die eine Kündigung rechtfertigen....

Ich denke, wenn der AG in Ihr eine gute Arbeitskraft sieht, wird er nicht kündigen.

So einfach ist eine krankheitsbedingte Kündigung nicht. Es muss eine hohe Anzahl von krankheitsbedingten Fehltagen entstanden sein (relativ). Es muss ein Betriebliches Eingliederungsmanagement versucht worden und gescheitert sein. Es muss ingesamt eine negative Gesundheitsprognose vorliegen (also kaum Aussicht auf Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)......

Wenn es zur Kündigung käme, sollte in jedem Fall ein Gericht die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen prüfen!

Also es ist ebenso das man immer gekündigt werden kann!! Es ist nur immer eine Frage wie viel der Arbeitgeber bereit ist zu zahlen.

Ein Arbeitnehmer (könnte), so auch ihre Freundin/Bekannte kann dann auf Wiedereinstellung klagen! Die Frage ist dann ob man das möchte und dann auch dort weiter Arbeiten möchte.

Wer in der heutigen Zeit denkt sein Arbeitsplatz ist sicher, träumt!!!! Wie gesagt, sollte ein Arbeitnehmer einen nicht mehr brauchen ist es eher eine Frage des Geldes! Dabei ist nicht nur eine Abfindung an den Arbeitnehmer gemeint sonder auch die Kosten die durch eine Klage entstehen könnten. ,...