3 Tage zwischen Kündigung und neuem Arbeitsverhältnis

2 Antworten

Du bist diese 3 Tage versichert. Die Versicherung aus der letzten Tätigkeit wirkt mE einen Monat oder 4 Wochen nach.

Erst wenn Du länger ohne Arbeit bzw nur im Minijob bist mußt Du Dir Sorgen um Deine Versicherung machen.

Dein neuer AG erscheint mir übrigens geizig. Dadurch das Du erst 3 Tage später betriebszugehörig bist brauch er für diesen Monat keinen Urlaub gewähren.

Steht in Deinem Vertrag, dass Du unbedingt zum 1. oder 15. eines Monats kündigen musst? Dann kannst Du höchstens noch mit der Personalabteilung sprechen und fragen, ob sich da was machen lässt. Ansonsten bleibt Dir nichts übrig, als der Gang zum Amt.