3 Schicht System aber seit Anfang an nur Spätschicht? Legal?

2 Antworten

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Ich vermute mal, im Arbeitsvertrag steht, dass Du bereit bist im Der-Schicht-System, sowie an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten.

Das ist allerdings nur Deine Einwilligung, jede Schicht zu übernehmen aber keine Verpflichtung des Arbeitgebers, Dir auch diese Wechselschichten zu geben.

Es gibt ja Betriebe in denen keine, bzw. nur zwei Schichten (Früh-, Spätschicht) gearbeitet werden. Da würde ein Arbeitsvertrag bei der Zeitarbeitsfirma mit dem Anspruch auf drei Schichten keinen Sinn machen.

Die Entleihfirma beschäftigt Dich nach ihren Bedürfnissen. Den Arbeitsvertrag hast Du mit der ZAF.

Du kannst Dich daher nicht gegen die Einteilung "wehren". Gibt es einen Betriebsrat in der Entleihfirma, geh dort doch mal vorbei. Bei Schichtplänen hat dieser ein Mitspracherecht, vielleicht kann er Dir helfen (ist bei uns auch schon passiert, der BR hat mit dem Verantwortlichen geredet und nachgefragt und einige Zeit später durften die beiden Mitarbeiter auch Nachtschicht arbeiten).

Was Deine Übernahme betrifft: Hast Du Dich im Entleihbetrieb eigentlich "richtig" beworben oder nur gefragt? Bei uns geben die Zeitarbeitnehmer , nachdem sie mit ihrem Vorgesetzten gesprochen haben Bewerbungen ab wie jeder andere AN auch. Frag noch mal nach und erkundige Dich, ob Du eine Bewerbung abgeben kannst.

 

Hexle2  07.11.2017, 12:32

Danke fürs Sternchen und viel Glück für die Übernahme

Das wird legal sein. in deinem arbeitsvertrag wird nicht drin stehen, daß du im 3 schicht system eingesetzt werden mußt, sondern es wird wohl drinstehen, daß du zu jeder Schicht eingesetzt werden kannst - ein unterschied. Das heißt er kann dich einsetzen, wie er will. ob nur früh oder nur spät oder gemischt - kann er alles machen.