3-monatige witwenrentenauszahlung trotz erbausschlagung
hab jetzt obige auszahlung erhalten. da ich allerdings das erbe ausgeschlagen habe, möchte ich wissen, ob mir die witwenrenten- vorauszahlung in voller höhe zusteht oder ob jemand (wenn sich kein erbe findet, z.b. der staat) darauf zurückgreifen kann?
die beerdigung habe ich finanziert mit dem geld, das steht mir zu hat der anwalt gesagt, aber mehr wusste er auch nicht.
wahrscheinlich könnt ihr mir auch nicht weiterhelfen, oder? danke trotzdem...
3 Antworten
Hallo,
also die ersten 3 Monate sind bei der Auszahlung der Witwenrente ohne Anrechung von Einkommen, da dieses gesetzl. geregelte "Sterbevierteljahr" jeder/m Witwe/r zusteht!
Nachzulesen bei der Deutschen Rentenersicherung Bund (DRB) in Berlin unter diesem Link hier bei Renten an Hinterbliebenen:
wie z.B.: Während des „Sterbevierteljahres“ (Zeitraum bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten) wird Ihr Einkommen nicht auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet.
Gruß siola
danke für die antwort, ja, das ist alles erledigt, beantragt ist die witwenrente auch schon. wie geschrieben, mir gehts darum, zu erfahren, ob jemand der,(wer auch immer das erbe annimmt oder der staat) auf das geld zurückgreifen kann, bzw. das von mir einfordern kann....
Hallo,
die Witwenrente wird an die Witwe gezahlt. Es ist dafür aber ein Antrag erforderlich. Ob das Erbe ausgeschlagen wurde oder nicht, ist für die Witwenrente ohne Bedeutung. Nach den 3 Monaten erfolgt eine Anrechnung des eigenen Einkommen. Oft wird die Witwenrente dann auf 0 Euro gekürzt.
Am besten bei der Rentenversicherung den Antrag für eine Witwenrente ausfüllen.
.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
Gruß
RHW
danke, ist alles erledigt. ich weiß, daß mir die witwenrente zusteht. siehe meinen kommentar unten.
Die Witwenrente steht nur der Witwe zu. Der Erbe kann nicht auf die Witwenrente zugreifen.
Falls die Witwe Schulden haben sollte, können die Gläubiger ggf. die Rente(n) pfänden lassen.
Die steht das Sterbevierteljahr (also die genannten 3 Monate) und auch eine Witwenrente zu, die Du aber beantragen musst.
Hallo nochmal,
Ich hoffe, du hast für diese Zahlungen dein eigenes Konto eingerichtet... es ist ja dein Geld und gehört dir zur Verwendung und nicht in den Nachlaß!