3-monatige witwenrentenauszahlung trotz erbausschlagung

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Hallo,

also die ersten 3 Monate sind bei der Auszahlung der Witwenrente ohne Anrechung von Einkommen, da dieses gesetzl. geregelte "Sterbevierteljahr" jeder/m Witwe/r zusteht!

Nachzulesen bei der Deutschen Rentenersicherung Bund (DRB) in Berlin unter diesem Link hier bei Renten an Hinterbliebenen:

www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03_rentenarten_und_leistungen/07_rente_an_hinterbliebene_node.html;jsessionid=14448E8D60DC1A933900EA57CCD88F81.cae01

wie z.B.: Während des „Sterbevierteljahres“ (Zeitraum bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten) wird Ihr Einkommen nicht auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet.

Gruß siola

siola55  19.10.2014, 12:32

Hallo nochmal,

Ich hoffe, du hast für diese Zahlungen dein eigenes Konto eingerichtet... es ist ja dein Geld und gehört dir zur Verwendung und nicht in den Nachlaß!

inuwida 
Fragesteller
 20.10.2014, 05:39
@siola55

danke für die antwort, ja, das ist alles erledigt, beantragt ist die witwenrente auch schon. wie geschrieben, mir gehts darum, zu erfahren, ob jemand der,(wer auch immer das erbe annimmt oder der staat) auf das geld zurückgreifen kann, bzw. das von mir einfordern kann....

Hallo,

die Witwenrente wird an die Witwe gezahlt. Es ist dafür aber ein Antrag erforderlich. Ob das Erbe ausgeschlagen wurde oder nicht, ist für die Witwenrente ohne Bedeutung. Nach den 3 Monaten erfolgt eine Anrechnung des eigenen Einkommen. Oft wird die Witwenrente dann auf 0 Euro gekürzt.

Am besten bei der Rentenversicherung den Antrag für eine Witwenrente ausfüllen.

.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Gruß

RHW

inuwida 
Fragesteller
 20.10.2014, 05:43

danke, ist alles erledigt. ich weiß, daß mir die witwenrente zusteht. siehe meinen kommentar unten.

RHWWW  20.10.2014, 20:45
@inuwida

Die Witwenrente steht nur der Witwe zu. Der Erbe kann nicht auf die Witwenrente zugreifen.

Falls die Witwe Schulden haben sollte, können die Gläubiger ggf. die Rente(n) pfänden lassen.

Die steht das Sterbevierteljahr (also die genannten 3 Monate) und auch eine Witwenrente zu, die Du aber beantragen musst.