Abmahnung wegen einmaliger Verspätung der Miete
Hallo ,
leider ist mein Dauerauftrag für die Miete am 1ersten vorletzten Monats geplatzt und ich habe es leider nicht gemerkt. 4 Tage später ,sprich am am 6eten ahbe ich das Geld überwiesen und der Vermieterin den Sachverhalt mitgeteilt. Jetzt lag aber leider schon eine Abmahnung im Briefkasten....
Diesen Monate habe ich ordunungsgemäß am 2ten das Geld überwiesen(Online) damit es am 3ten auf ihrem Konto ist. Leider ist die Abbuchung erst heute durch gegangen ,da anscheinend am We nichts gebucht wird.
Nun stellt sich mir die Frage ob meine Vermietrin mit fristlos kündigen kann ,da das Geld ja wiederholt zu spät ist.
Bin dankbarfür jegliche konstruktive Antworten
5 Antworten
So urteilte der BGH am 11.01.2006 (VIII ZR 364/04), dass eine einmalig oder zweimalig verspätete Mietzahlung nach einer Abmahnung für eine Kündigung ausreichen kann. Das LG Berlin hat mit Urteil vom 07.12.2006 jüngst entschieden, dass der Vermieter fristgemäß kündigen kann, wenn der Mieter die laufende Monatsmiete um einen halben Monat verspätet zahlt (67 S 137/06). :(
Diesen Monate habe ich ordunungsgemäß am 2ten das Geld überwiesen(Online) damit es am 3ten auf ihrem Konto ist. Leider ist die Abbuchung erst heute durch gegangen ,da anscheinend am We nichts gebucht wird. Nun stellt sich mir die Frage ob meine Vermietrin mit fristlos kündigen kann ,da das Geld ja wiederholt zu spät ist.
Wiederholt verspätete Mietzahlung kann zur Kündigung führen.
MfG
Johnnymcmuff
Kommt auf die Vermieterin an, sie scheint da ziemlich schnell zu reagieren. warum machst du keinen Dauerauftrag, ist bei Miete so üblich, dann entfällt der ganze Streß.
Die hauptsächeliche Frage ist ,ob eine Abmahnung nach einmaligen Verzug rechtens ist? Sosnt wardie Miete immer pünktlich auf dem Konto der Vermieterin
ob eine Abmahnung nach einmaligen Verzug rechtens ist?
Natürlich ist es das.
Ja, die Abmahnung ist definitiv rechtens, es gibt eine Vertragsverletzung, und die darf auch abgemahnt werden, daran gibt es nichts zu diskutieren...
Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt: Ja! Dies hat das höchste deutsche Zivilgericht in einem Urteil vom 1.6.2011 (Aktenzeichen: VIII ZR 91/10) erneut bestätigt. In dem Fall hatte ein Mieter die Mieten wiederholt erst gegen Monatsmitte überwiesen. Der Vermieter hat den Mieter wegen dieser Vertragsverletzungen mehrmals abgemahnt. Dennoch zahlte der Mieter die Miete weiterhin nur verspätet etwa gegen Mitte des Monats ein. Daraufhin kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos.
Übrigens ist Miete nicht am 3. des Monats sondern am 3 Werktag besser gesagt Bankbuchungstag fällig.
Aktuell war das Gestern.
Wenn Du am 2. online überwiesen hast war es gestern garantiert auf dem Konto der VMn.
Also gerade noch fristgerecht.
Dort ging es aber um Mitte des Monats und MEHRFACHE Abmahnungen. Passt hier nicht...