Abmahnung wegen einmaliger Verspätung der Miete
Hallo ,
leider ist mein Dauerauftrag für die Miete am 1ersten vorletzten Monats geplatzt und ich habe es leider nicht gemerkt. 4 Tage später ,sprich am am 6eten ahbe ich das Geld überwiesen und der Vermieterin den Sachverhalt mitgeteilt. Jetzt lag aber leider schon eine Abmahnung im Briefkasten....
Diesen Monate habe ich ordunungsgemäß am 2ten das Geld überwiesen(Online) damit es am 3ten auf ihrem Konto ist. Leider ist die Abbuchung erst heute durch gegangen ,da anscheinend am We nichts gebucht wird.
Nun stellt sich mir die Frage ob meine Vermietrin mit fristlos kündigen kann ,da das Geld ja wiederholt zu spät ist.
Bin dankbarfür jegliche konstruktive Antworten
8 Antworten
Grundsätzlich wäre das auf jeden Fall möglich, formal sind alle Voraussetzungen dafür erfüllt...
Letztlich ist eine fristlose Kündigung aber auch immer eine Abwägungssache, und ich bezweifle, dass ein Gericht bei einer zweimaligen Verspätung von wenigen Tagen eine fristlose Kündigung für angemessen halten würde, schließlich ist die Wohnung grundgesetzlich vor Verlust geschützt und die fristlose Kündigung das letzte Mittel...
So urteilte der BGH am 11.01.2006 (VIII ZR 364/04), dass eine einmalig oder zweimalig verspätete Mietzahlung nach einer Abmahnung für eine Kündigung ausreichen kann. Das LG Berlin hat mit Urteil vom 07.12.2006 jüngst entschieden, dass der Vermieter fristgemäß kündigen kann, wenn der Mieter die laufende Monatsmiete um einen halben Monat verspätet zahlt (67 S 137/06). :(
UND was willstz du nun hören einmal hat die überweisung nicht geklappt das andere mal war die bank schuld weil am wochende überweisungen nicht bearbeitet werden(das weiß jeder erwachsene mensch das am we nichts passiert)
also was willst du höhren
die abmahnung ist gerechtfertigt
also änder den dauerauftzrag so das erseine miete am 3 des minats hat egal ob wochenender ist oder feiertag
das ist deine sache wie du das machst
auch das weiß jeder komischerwise scheinen viele leuter zu denken das sie toll sind weil sie miete bezahlen
Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt: Ja! Dies hat das höchste deutsche Zivilgericht in einem Urteil vom 1.6.2011 (Aktenzeichen: VIII ZR 91/10) erneut bestätigt. In dem Fall hatte ein Mieter die Mieten wiederholt erst gegen Monatsmitte überwiesen. Der Vermieter hat den Mieter wegen dieser Vertragsverletzungen mehrmals abgemahnt. Dennoch zahlte der Mieter die Miete weiterhin nur verspätet etwa gegen Mitte des Monats ein. Daraufhin kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos.
Übrigens ist Miete nicht am 3. des Monats sondern am 3 Werktag besser gesagt Bankbuchungstag fällig.
Aktuell war das Gestern.
Wenn Du am 2. online überwiesen hast war es gestern garantiert auf dem Konto der VMn.
Also gerade noch fristgerecht.
Dort ging es aber um Mitte des Monats und MEHRFACHE Abmahnungen. Passt hier nicht...
Die hauptsächeliche Frage ist ,ob eine Abmahnung nach einmaligen Verzug rechtens ist? Sosnt wardie Miete immer pünktlich auf dem Konto der Vermieterin
ob eine Abmahnung nach einmaligen Verzug rechtens ist?
Natürlich ist es das.
Ja, die Abmahnung ist definitiv rechtens, es gibt eine Vertragsverletzung, und die darf auch abgemahnt werden, daran gibt es nichts zu diskutieren...