2 Vollzeitjobs auf einmal
Und zwar ich und meine Kollegen wurden gestern alle gekündigt weil der Laden in dem wir beschäftigt sind schließt. Die Kündigung ist wegen der Kündigungsfrist zum 28.02.2014. Der Laden schließt ungefähr am 22. Januar und danach haben wir bis zum 28.2.2014 frei ohne irgendwo unsere std zu machen. Jetzt habe ich überlegt was ist wenn ich bis dahin zum Beispiel ein Teilzeit oder ein Vollzeitjob finde den ich ab dem 01.02.2014 anfangen kann. Geht das dann, ich möchte nämlich mein Lohn für ein Monat von der Firma weiter beziehen weil ich das nicht gerecht finde das die uns ohne vorwahnung auf einmal den Laden schließen, dann würde ich für Monat Februar halt sogesehen zwei gehälter!??!
7 Antworten
Dein jetziger Arbeitgeber muss Dich doch bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen? Wenn der Laden schließt und er keine Möglichkeit hat Dich anderweitig zu beschäftigen muss er Dich doch trotzdem bezahlen (Stichwort: Freitstellung). Unsere Kantinenfrau zB. wurde gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Die hatte 5 Monate davon bezahlt frei, da die Firma keine Arbeit für Sie hatte.
Was Du bedenken musst: Du musst deinen jetzigen AG darüber informieren, dass Du "nebenbei" einen anderen Job ausübst. Wenn der neue Job in der selben Branche ist (Konkurrenz) darfst Du das nämlich nicht.
Du kannst soviel arbeiten wie du willst.
Es stimmt schon, du kannst so viel arbeiten wie du willst. Aber solange deine Firma dich bezahlt, musst du ihr auch zur Verfügung stehen. Wenn die im Februar plötzlich ankommen und dich für irgendwelche Arbeiten haben wollen, dann must du da hin. In diesem Fall müsstest du zwei Jobs gleichzeitig auf die Reihe bekommen, oder eben auf das letzte Gehalt verzichten.
Wenn du einen neuen Job anfängst, bist du nicht mehr im alten Job. Da die Firma pleite geht, wird sie wohl nicht auf Einhaltun g der Kündigungsfrist bestehen.
wenn deine firma damit einverstanden ist, dass du woanders arbeitest und bei ihnen noch einen gültigen vertrrag hast( was ich sehr bezweifle), dann geht das.. aber informiere auch das finanzamt...