Sonderkündigungsrecht bei Entgelterhöhung?

2 Antworten

Der Passus duerfte so wahrscheinlich unwirksam sein. Dies loest aber kein Sonderkuendigungsrecht aus sondern die Schule duerfte lediglich dazu verpflichtet sein, die Leistung bis zum Vertragsablauf weiterhin fuer 29 Euro/Monat zu erbringen.

Zahlt ihr also weiterhin 29 statt 30 Euro/Monat, muesste die Schule den einen jeweils fehlenden Euro einklagen. Kuendigt ihr den Vertrag hingegen fristlos und stellt die Zahlung ein, duerfte der Schule ein Schadensersatz in Hoehe von 29 Euro/Monat bis zum Vertragsablauf zustehen.

Ich würde mit den Leuten sprechen, ob nicht ein Aufhebungsvertrag möglich ist. Das Kind hat keine Freude, da sitzen auch Pädagogen und die sollen mal vernünftig begründen, warum sie das dann weiter machen soll. Ansonsten ein anderes Kind schicken und denen die Hälfte der Kosten erlassen. So hast du nur 15€ im Monat und ein anderes Kind freut sich vielleicht.