2 verschiedene Inkassogebühren zur gleichen Sache, rechtskräftig oder Betrug?

4 Antworten

Frage warum erhalte ich diesen Brief, obwohl der Strom über den Mitbewohner lief?

Gute Frage!

Dein Mitbewohner ist Vertragspartner des Stromanbieters, nicht du. Fordere das Inkassobüro umgehend zur Löschung deiner Daten auf, du hattest nie ein Vertragsverhältnis mit denen oder mit deren Auftraggeber. Jeder weitere Brief an deine Adresse wird als Nötigung und versuchten Betrug zur Strafanzeige gebracht.

Frage muss ich Inkassegebühren zahlen wenn die Hauptforderung schon LANGE vor erhalt des Briefes gezahlt wurde?

Nein! Inkassogebühren muss man i.d.R. niemals zahlen.

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."


Schriftlich retournieren !


Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert !
Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig

1. Inkassogebühren muss man niht bezahlen.

2. wenn die Hauptforderung bezahlt ist erst recht nicht

3. Wenn du der Adressat der Schreiben bist, aber keinen Vertrag mit dem genannten Gläubiger hast, dann ist die ganze Sache von vornherein rechtswidrig.

Ich würde da gar nicht auf Details eingehen, sondern der Inkassofirma eine kurze Mail mit Aktenzeichen schicken. .... Ich habe mit ihrem Auftraggeber keinen Vertrag und verbitte mir ausdrücklich weitere Belästigungen.

1188Fragen0Plan 
Fragesteller
 03.08.2015, 18:59

Okay, das werde ich dann versuchen, vielen Dank

rechtskräftig oder Betrug?

Rechtskräftig sind die Inkassokosten, wenn es hierüber einen unanfechtbaren Vollstreckungstitel gibt. Aber darauf zielte die Frage sicherlich überhaupt nicht ab, oder?

Ob man zur Zahlung von Inkassokosten verpflichtet ist, hängt vom Einzelfall ab. Viele Gerichte halten Inkassokosten /zu Recht) für nicht erstattungsfähig. Einen Betrug sehe ich hier aber nicht unbedingt.

mepeisen  04.08.2015, 07:54

Einen Betrug sehe ich hier aber nicht unbedingt.

Das Inkasso behauptet, bereits beauftragt gewesen zu sein, bevor man gezahlt habe. Das kann man so sehen und daher gibt es zunächst keinen Betrug. das ganze klingt aber sehr merkwürdig, denn dass ein Nicht-Vertragsinhaber angeschrieben wird, klingt kurios. Woher sollte das Inkasso denn die Info haben? Natürlich deutet auch das nicht auf Betrug hin, aber ggf. auf andere Grauzonen (Datenschutz-Verstöße o.ä.)