Meine Frage: muss der Minderjährige Inkassogebühren zahlen?

5 Antworten

JuliaHoff,

Deine Bezahlung kann man als Genehmigung des zunächst schwebend unwirksamen Vertrages Deines Sohnes betrachten.

§ 108 Abs. 1 BGB

Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

Allerdings gilt auch, dass es der Genehmigung nicht bedarf, wenn Dein Sohn den Artike aus eigenen Mittel gekauft hat.

§ 110 BGB

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Enscheidend ist allerdings auch, dass Amazon Minderjährige vom Handel ausschließt. 

Nr. 17 amazon.de AGB

Wir bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden. Falls Sie unter 18 sind dürfen Sie Amazon Services nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen.

Wichtig ist, dass Ihr Sohn Ihnen diese Mahnungen weiter gibt, da nur Sie als Erziehungsberechtigte Ihren Sohn vertreten können.

Da ich den Inhalt der Briefe und auch die Forderungen nicht kenne, kann ich im weiteren nur Allgemein antworten.

Durch die mandatierung einer Rechtsanwältin sind die Kosten des Inkassounternehmens ohnehin nicht mehr durchsetzbar, da der Gläubiger bei der Geltendmachung von Schadenersatz hier gegen seine Minderungspflicht verstoßen hat (§ 254 BGB, dazu BGH - 20.10.2005 - VII ZB 53/ 05)

Wichtig wäre der Rechsanwältin schriftlich mitzuteilen, dass man der Forderung widerspricht und die begründet damit, dass man zum einen für das Geschäft des Sohnes keine Genehmigung erteilt und und zum anderen die amazon.de AGB ebenfalls Minderjährige ausschließen.

Es kann auch ratsam sein, die korrekte Vollmachtsurkunde zu verlangen und darzulegen, dass man defintiv nicht zahlen wird, man sich also den Mahnbescheid sparen kann.

Für genaueres müsste ich allerdings die letzte Mahnung der Anwältin und die Forderungsaufstellung kennen.

Textvorschlag: "Werte Anwälte. Sie wollen in Zukunft die Post an mich als gesetzliche Vertreterin meines minderjährigen Sohnes richten. Die Rechnung wurde bezahlt. Sollten sie es wagen, trotz bezahlter Rechnung weiterhin meinem Sohn irgendwie zu drohen, werde ich nicht zögern, zur Polizei zu gehen und sie wegen Nötigung anzuzeigen. Sollten sie irgendetwas wollen, wenden Sie sich ans zuständige Gericht und geben Sie dort eine Klagebegründung ab. Weitere Bettelbriefe werden nicht beantwortet."

Das ist deutlich und enthält die wesentliche Info.

Wer weiß, was für Frist hat mein Widerspruch? Ich habe einen Widerspruch am 16 Juli geschickt, soll ich noch die mögliche Antwort erwarten und soll ich sie beachten?

@JuliaHoff

Außergerichtlich gibt es keine Fristen bis wann der Mahnung einer unberechtigten Forderung widersprochen werden muss. Es gibt auch keine Pflicht auf unberechtigte Forderungen zu reagieren.

Eine Reaktion muss erst im Rahmen eines Mahnverfahren oder einer Zahlungsklage erfolgen. Ratsam wäre es allerdings, den Gläubiger bereits vorher auf die Sachlage hinzuweisen.

Ob der Gläubiger bzw. dessen Bevollmächtiger noch reagieren wird und wie diese Reaktion aussieht, kann Ihnen hier keiner beantworten.

Wenn Sie der Forderung des Gläubiger eindeutig widersprochen haben, dabei darauf hingewiesen haben, dass Sie den Kaufvertrag Ihres Sohnes nicht genehmigen und klar dargelegt haben, dass Sie keineswegs zahlen werden - in dem Fall können Sie weitere Mahnungen des Gläubigers bzw. dessen Vertreters ignorieren.

Unabhangig davon das der Sohnemann minderjährig war :

Inkassogebühren sind im zusammenhang mit einem Onlinebezahldienst wie klarna ohnehin nicht durchsetzungsfaehig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt. 

Es ändert auch nichts am Sachverhalt wenn ein ra (mumm?) versucht diese kosten einzutreiben

Es spielt ebenfalls keine Rolle wenn der Sohnemann bei der Altersangabe geflunkert hat. 

Cool bleiben und wie folgt schriftl gegenüber der Ra reagieren :

......ich setze sie hiermit darüber in kenntnis das mein Sohn 13 jahre alt ist. Ich weise die Forderung vollumfanglich zurück und untersage die kontaktaufnahme per telefon. Mit weitergabe der daten meines sohnes an auskunfteien bin ich nicht einverstanden...... 

Wenn die Mutter die Rechnung gezahlt hat, hat sie auch gem. § 108 BGB eingewilligt. Damit spielt das Alter des Sohnes keine Rolle mehr.

@uni1234

Danke für den Hinweis 

Dann den zusatz:... .. Ich habe trotzdem die hauptforderung von xx Euro aus kulanzgruenden ohne Anerkennung einer rechtspflicht an ihren auftraggeber überwiesen.... 

Im antwort schreiben einflechten

@EXInkassoMA

meinst du anfechten?

@JuliaHoff

Nein , war schon richtig : einflechten


Formulierungsvorschlag

Sehr geehrtes Coeo Inkasso Team, .....ich setze sie hiermit darüber in kenntnis das mein Sohn 13 jahre
alt ist und ich mit dem von meinem Sohn getätigte Geschäft nicht einverstanden bin. Trotz dieses Sachverhaltes habe ich die Hauptforderung aus Kulanzgründen , ohne Anerkennung einer Rechtspflicht , bereits direkt an Ihren Auftraggeber zweckgebunden (nur Hauptforderung) überwiesen

Eine darüber hinausgehende Forderung weise ich hiermit unter Anheimstellung des rechtsweges vollumfanglich zurück und untersage explicit die kontaktaufnahme per telefon. Mit weitergabe der daten meines sohnes an auskunfteien bin ich nicht einverstanden......


Mach am Besten Einschreiben


@uni1234

Nicht unbedingt, denn die amazon.de AGB schließt Minderjährige aus (5.2), weshalb der Kaufvertrag schon deshalb nichtig sein kann.

Und die nachträgliche Genehmigung bezieht sich sicher nicht auf den Verzugsschaden.

die Hauptschuld ist direkt an Klarna mit evtl. Mahnkosten gezahlt? 

Widerspruch einlegen, Zahlungsnachweis an die Inkasso bzw. RA

ja, habe ich schon die Zahlnachweise  direkr Klarna geschickt und auch 2 mal Inkasso Coeo

@JuliaHoff

Wichtig wäre der Rechtsanwältin mitzuteilen, dass Dein Sohn 13 ist und Du keine Genehmigung erteilst und ferner die amazon.de AGB unter 5.2 Minderjährige ebenfalls ausschließen.

Kein Wunder, die gehen natürlich davon aus, dass Dein Sohn volljährig ist - als Minderjähriger hätte er ja gar nichts bestellen dürfen.

Ruf bei Klara noch mal an - als ich aus dem Urlaub wiederkam, hatte ich letztens auch so einen Inkassobrief wegen einer Klarna Rechnung im Kasten, der Zahungseingang hatte sich um einen Tag überschnitten.

Klarna war sehr freundlich am Telefon, haben sich direkt entschuldigt und gesagt, dass ich den Brief wegwerfen könne.

Wenn du bezahlt hast, hast du ja auch eine Quittung darüber. Ich würde diese kopieren, der Anwätin senden und dazu schreiben, dass du die Mahnungen als gegenstandslos ansiehst, da du schon gezahlt hast und auch dass du bei Klarna das bereits nachgewiesen hast. Selbst wenn irgendwann ein Gerichtsvollzieher käme, du hast eine Quittung über die Zahlung.

Auf keinen sollte man es zum Besuch eines Gerichtsvollziehers kommen lassen, denn dann ist in der Zwischenzeit ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid ergangen. Und in dem Fall müsste der Sohn auf jeden Fall spätestens wenn er 18 ist zahlen.

@Xipolis

Ja, stimmt, wenn ein Vollstreckungsbescheid kommt, muss man Widerspruch einlegen. Ich denke jedoch, wenn im Vorfeld der Anwätin in einem Schreiben klargemacht wird, dass die Forderung beglichen ist, wird es gar nicht so weit kommen. 

@Super49

wenn ein Vollstreckungsbescheid kommt, muss man Widerspruch einlegen.

Wenn der kommt, kann man nur noch Einspruch einlegen und es kommt dann automatisch zur Zahlungsklage. Und es kann bereits vollstreckt werden, wobei eine einstweilige Einstellung in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung möglich ist.

Wichtig wäre beim vorherigen Mahnbescheid fristgerecht und nachweisbar mit dem beiliegenden Formular beim Mahngericht Widerspruch einzulegen.