Was muss ich tun (Staatsanwaltschaft/eBay Betrug)?

5 Antworten

Das Wort Rechtsanwaltschaft habe ich in dem Dokument nicht gesehen. Nur Staatsanwaltschaft. Bei den Strafverfahren vor Gericht gibt es einen Staatsanwalt, der den Staat vertritt, der bei uns die Justizhoheit hat. Meistens ist ein Rechtsanwalt dabei, der die Interessen des "Beklagten" vertritt, das ist in deinem Fall der Betrüger.

Wenn es für dich nicht zu weit ist, würde ich zur Staatsanwaltschaft in Bremen beim Gericht fahren - auf die Sprechstunden achten - Dort sitzt normalerweise ein Rechtspfleger, der dir weiterhelfen kann. Dort kannst du evtl. auch persönlich deinen Anspruch geltend machen, d. h. sagen, dass du das dir zustehende Geld haben möchtest und angeben, wohin es überwiesen werden soll.

Vielleicht auch anrufen. Wenn du einen Anwalt beauftragst, geht ein großer Teil des Geldes für ein Anwaltshonorar drauf.

Erst einmal musst Du der absendenden Stelle dieses Schreibens mitteilen, dass Du Anspruch erhebst.

Also rufe erst einmal bei der Staatsanwaltschaft an und bitte um Hilfe was Du jetzt machen musst / kannst ohne ! Hilfe eines Anwaltes.

Ob ein kurzer den Anspruch begründender Satz und die Bekanntgabe Deiner Bankverbindung ausreiche, dass Du "Dein Geld" zurückbekommst.

Das ist nur eine Information das du den Anspruch hast.

Es heißt das du dein Geld zurück kriegen könntest. Wenn beim anderen nix zu holen ist, dann halt nicht. Dann könntest lediglich einen Titel für die nächsten 30 Jahre erwirken.

Über die 300,- EUR darfst du dich freuen. Deckt der Betrag in etwa deinen Schaden?

Naja, schaut nicht danach aus, dass ich das so einfach wiederkriege laut den Kommentaren der andere.

Ja es würde meinen Schaden decken.

@LetsGetLit

Leider ist das Foto mit den Schreiben der Staatsanwaltschaft nicht mehr verfühbar. Stans im Text nicht, die Staatsanwaltschaft haben 300,- EUR ausgelobt?

Am besten du schreibst die Staatsanwaltschaft einmal unter dem Aktenzeichen an und erkundigst dich nach dem weiteren Vorgehen.Eventuell musst du deine Ansprüche zivilrechtlich geltend machen.

Aber eventuell bringt dich nicht weiter. Deshalb würde ich mich an die Staatsanwaltschaft wenden. Dann weißt du auf jeden Fall Bescheid.

  1. Naja, nur wenn bei dem Betrüger was zu holen ist !
  2. Du musst den Anspruch - innerhalb 6 Monaten nach Zustellung - stellen
  3. Die bürokratischen Mühlen mahlen langsam, das wird Dir nur ein Hellseher sagen können.

Gruß zurück:)