2. Meinung von einem anderen Anwalt einholen?

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Kannst Du, macht vieleicht auch wirklich Sinn. Aber du mußt beide Anwälte bezahlen. Familienrecht/Scheidung zahlt die Rechtsschutzvericherung nicht.

Hast du zuviel Geld? Das ist keine Kann-Entscheidung, sonder gesetzlich streng geregelt mit zig Präzedenz-Fällen.

Brauber 
Fragesteller
 23.02.2010, 19:54

Nein, und genau darum geht es. Daher möchte ich eine 2. meinung bevor ich mich auf was einlasse, dass mich sehr viel Geld kostet.

wenn du noch kein mandat vergeben hast, kannst du immer eine rechtsberatung einholen. kostet dann halt auch zweimal.

Natürlich kannst Du das! Du wirst aber um ein Honorar für Beratung nicht umhin kommen.

ja natürlich auch drei oder vier. Nur wer bezahlt das?