Darf ein Anwalt gegen den Willen des Mandanten handeln?
Muss mich leider nach 27 Jahren Ehe mit einer Scheidung abfinden.Meine Frau nahm sich einen Anwalt,dann ich. Nun kam von meiner Frau der Vorschlag sich gütig zu trennen und alles über meinen Anwalt laufen zu lassen. Meine Frau teilte dies ihrem Anwalt mit bat um Auflösung des Mandats. Sie bekam eine überhöhte Rechnung (andere Sache) und der Anwalt bestellte sie noch zu einem Abschlussgespräch. Bei diesem Gespräch riet er meiner Frau davon ab und beriet sie ungefragt weiter. Sie solle das nicht machen etc. Nun kann unser Anwalt, der mit uns eine gütliche Einigung erzielen wollte nichts tun. Er darf nur mich vertreten und solange meine Frau sich von diesem Anwalt beschwätzen lässt geht nichts mehr mit gütlich. Meine Frau ist leider etwas Obrigkeits und Studiertenhörig, bedeutet: Sie ist der Meinung: Der hat doch studiert ,der wird doch wissen was richtig ist. Dabei hatte sie ihm ausdrücklich gesagt dass sie das Mandat aufkündigen will und sich über meinen Anwalt gütlich einigen möchte. Darf er dann so handeln ? Klar, er will verdienen,aber gegen den Mandantenwunsch ? Und zur Abrechnung: meine Frau sagte ihm ich würde über 100.000.-Euro im Jahr einnehmen, also umsatz machen. Nach dieser Summe hat er auch seine Kosten berechnet. Muss er meine Frau nicht aufklären dass Umsatz nicht
8 Antworten

Da setzt sich der gegnerische Anwalt, wohl offensichtlich gegen seine Mandantin wg. Honorarinteressen durch. Sicher kann er u. U. mehr herausholen, aber dadurch wird das Verfahren auch in die Länge gezogen und vielleicht sogar der Streitwert angehoben.
Für einen Anwalt gilt: "Honorare, Honorare von der Wiege bis zur Bahre".

Ich denke mal, der Anwalt deiner Frau sieht einfach die Felle wegschwimmen, was sein Mandat betrifft. Ist doch eine nette Einnahmequelle für ihn.
Und deine Frau damit zu ködern, dass er "mehr rausschlagen" könne, finde ich absolut unseriös. Es geht darum, dass jeder bekommt, was ihm zusteht. Nicht mehr und nicht weniger.
Und es ist doch absolut wünschenswert, wenn man sich bei einer Scheidung gütlich einigen kann. Das zeugt doch von gegenseitigem Respekt, auch wenn die Liebe auf der Strecke geblieben ist.
Zumal auch ein Anwalt mit gütlicher Einigung wesentlich billiger ist, als zwei, die sich anzecken.
Könnt ihr nicht beide Anwälte sausen lassen und euch gemeinsam einen suchen? Den muss zwar einer pro forma engagieren, aber ihr könnt ihn dann ja gemeinsam aufsuchen und euch damit sicher sein, dass keiner übers Ohr gehauen wird, die Interessen von euch beiden gewahrt bleiben.

Wie ist das dann aus gegangen und was hat die Kammer dann getan?

Natürlich! Er ist verpflichtet, deine Frau als Partei, die ER vertritt nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten. Und wenn er der fachlichen Meinung ist, deine Frau kann mehr rausholen, wenn sie sich nicht mit dir gütlich einigt, ist dagegen erstmal nix zu sagen. Dafür hat man ja einen Anwalt.

Jeder Partner hat freie Wahl bei seinem Anwalt. Im nachhinein muß deine Frau das Mandat bei ihrem jetzigen Anwalt kündigen, was ein Anwalt akzeptieren muß, am besten schriftlich. Bis dahin kann er sein Honorar bei ihr/euch abrechnen. Danach könnt ihr euch einen gemeinsamen Anwalt eure Wahl und Vertrauens nehmen. >Tipp: Vorher sich am besten schriftlich (Vertrag) über Hausrat, Zugewinn und event. Ehegattenunterhalt einigen, dann geht alles schneller, wird billiger und man hat weniger Streß. Gruß

Gütliche Einigung klingt für mich anders als "Ich ziehe meine Frau mit meinem Anwalt über den Tisch". Wenn man sich gütlich trennt heißt das beide Pateien sind sich in der Frage was gehört wem und wie hoch wird der Unterhalt schon einig. Und so wie Du es beschreibst klingt das nach "Ich möchte möglichst billig raus". Deiner Frau würde ich anraten Ihren Anwalt zu behalten.

Da steckt viel Wahrheit drin!

Ja, wenn man es falsch verstehen will dann versteht man es eben falsch.Im übrigen:Wenn dann könnte meine Frau mich über den Tisch ziehen, sie verdient mehr als ich. Naja, wenn man sich schon Mietnomade nennt dann zeigt man damit schon wo man steht und was man immer falsch verstehen will. :-)

In diesem Falle würde ich meinen "Nomen non est Omen"!
Danke für deine Antwort. Es ist ja auf den Wunsch meiner Frau geschehen dass wir uns einen (meinen) Anwalt für die gütliche Trennung nehmen. In der Schlussbesprechung rief dann der Anwalt meiner Frau dazu auf, den Kontakt abzubrechen und sich auf nichts einzulassen. Obwohl meine Frau ihrem Anwalt das Mandat bereits entzogen hatte will dieser nun meinen Anwalt bei der Kammer anschwärzen.Dieser hätte sich nicht standesgemäss verhalten. Er hätte meine Frau seiner Kanzlei verweisen müssen. Naja, auf jeden Fall Danke an alle für die Antworten.