Anwalt droht mit anzeige

11 Antworten

Wie lange hast Du denn "vergessen", die Rechnung des Anwalts zu bezahlen?

Wenn Du den Rechtsrat brauchtest wegen Zahlungsverzugs oder ähnlichen Dingen, dann wird er wohl davon ausgegangen sein, daß Du nichts hast, bei Dir nichts zu holen ist... Über ein gerichtliches Mahnverfahren würdest Du Dich womöglich kaputtlachen. - Auch ein Anwalt will/muß leben und seine eigenen Rechnungen bezahlen. Er wird sich überlegt haben, womit er Dir einigermaßen wirksam drohen kann.

21 tage

@Susanne62

Da halte ich die Drohung mit der Strafanzeige für völlig daneben.

Dumm nur das die Drohung mit einer Strafanzeige durchaus als Nötigung aufgefasst werden kann.

@Anton96

was heisst das ?

@Susanne62

21 Tage sind dann aber wirklich ein "Witz".

Wenn die Drohung als Nötigung aufgefaßt werden kann, kannst Du ihn dafür verklagen... Brauchst Du nur einen neuen Anwalt.

@Anton96

@Anton96: Warumm sollte die Androhung einer Anzeige eine Nötigung sein? Noch dazu, wo der Sachverhalt unbestritten ist. Komische Auffassung.

@gargamel111

Es ist immer eine blöde Idee mit einer Strafanzeige zu drohen. Eine Strafanzeige ist nicht geeignet eine ausstehende Zahlung ein zu fordern, das sollte auch ein Anwalt wissen. Etwas anders wäre es wenn der Schuldner klar zu verstehen gibt das er nicht gewillt ist zu zahlen, dann wäre eine Anzeige wegen Eingehungsbetrug gerechtfertigt.

@Anton96

Dass es ne blöde Idee ist (und von einem Anwalt sowieso) ist eine ganz andere Sache. Da hast Du voll kommen Recht. Der hätte ja auch den üblichen Weg gehen können, Schreiben schicken, Mahngebühr drauf und gut ist.

Ich find halt solche Ratschläge immer gefährlich, -> wegen Nötigung verklagen. Kostet nur unnötig Geld und Ärger.

@gargamel111

Da sind wir einer Meinung, wobei ein Verklagen wegen Nötigung auch keinen Sinn macht, bei einer Straftat und etwas anders ist eine Nötigung nicht, macht man wenn überhaupt eine Strafanzeige. Ich persönlich würde darauf aber verzichten.

Wegen Nötigung könnte man auch kaum Klage, da würde höchstens eine Anzeige etwas bringen-Ich persönlich würde es ehrlich gesagt auf sich beruhen lassen in so fern stimmen wir absolut überein.

Wenn die Rechnung jetzt bezahlt ist, würde ich die Sache unter "Mensch ärger dich nicht" abheften. Manche Anwälte kommen einfach nur so klar, die brauchen das wohl. Andere wiederum hätten evtl. einen normalen Ton angeschlagen und eine freundliche Erinnerung geschickt. Alle über einen Kamm scheren ist sicher nicht der beste Weg. Aber da auch Anwälte "nur" Menschen sind, würde ich da versuchen, mich nicht weiter aufzuregen. Leider kommt es immer wieder vor und sie haben wohl gute Erfahrungen mit solchen Drohgebärden.

Du hast doch die Rechnung nicht bezahlt - also kann er sie einfordern und das hat er getan! Der Fehler lag bei dir, nicht bei ihm!

Lass bitte mal die Kirche im Dorf, normalerweise droht man bei so etwas mit einem gerichtlichen Mahnbescheid und nicht mit einer Strafanzeige. Solche drohungen mit ungerechtfertigten Strafanzeigen kann man auch als Nötigung auslegen. Klar steht dem Anwahlt die Bezahlung zu, aber auch ein Anwalt sollte sich an Recht und Gesetz halten.

Der wollte dir nur etwas Druck machen, normalerweise wird nicht sofort mit einer Strafanzeige gedroht. Es wäre für den Anwalt auch verdammt schwer diesen Eingehungsbetrug zu beweisen, den der setzt vorraus das du von vorne herrein nicht vor hattest zu zahlen. Normalerweise droht man bei so etwas mit einem Mahnbescheid. Ich würde diesen Anwalt nicht mehr aufsuchen.