2 mal krank vor gericht.Was kann passieren?

3 Antworten

Das schlimmste was passieren kann: die schicken dich zum Amtsarzt um deine Krankheit zu bestätigen... Wenn die sagen das du gesund bist: keine Sorgen... Das Recht ist auf deiner Seite.
Wenn er sagt: krank aber du kannst hingehen (gebrochene Hand hält dich vom Gericht nicht fern) dann musst du hingehen.
Wenn er sagt: gesund... Dann weis ich nicht weiter...

Auf alle Fälle vorher Bescheid sagen das du der gerichtlichen Vorladung aufgrund eines gesundheitlichen Problemen nicht Folgeleisten kannst
;)

Solange du ein Attest hast passiert dir nichts.

Wenn du Angeklagter bist und erkrankt bist, d. h. der Gerichtsverhandlung aufgrund der Erkrankung nicht folgen kannst oder nicht erscheinen kannst, solltest du unverzüglich nach dem Arztbesuch beim Gericht anrufen und das Gericht vorab informieren. Bedenke bitte, dass z. B. evtl. Zeugen, Sachverständige usw. um- oder abgeladen werden müssen. Wenn du dies erst kurz vor Verhandlungsbeginn machst und der Zeuge ist schon unterwegs, obwohl du schon am Tag zuvor ein ärztliches Attest hattest, kann das im ungünstigsten Fall dazu führen, dass du die Kosten des unnütz angereisten Zeugen übernehmen musst.

Im Übrigen reicht die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) in der Regel als Entschuldigung nicht aus, weil aus diesem weder die Diagnose hervorgeht, noch die Frage der Reise- und Verhandlungsfähigkeit beschrieben wird.
Wenn das Gericht dem Attest keinen Glauben schenkt, kann es ggf. den Amtsarzt beauftragen, dies zu prüfen.