2 Hauptmieter. 1 zieht aus. Neuer Vertrag nötig?
Hallo ihr Lieben,
ich wohne in einer WG bei der wir zu zweit im Mietvertrag stehen. Mein Mitbewohner zieht aus. Ich bleibe. Meine Freundin zieht anschießend mit ein. Die Hausverwaltung sagt, dass beide Hauptmieter kündigen müssen und anschließend ein neuer Vertrag auf mich alleine ausgeschrieben wird. Zusätzlich gibt es dann eine Mietanpassung, da wir seit 7 Jahren keine Mieterhöhung hatten. Ich finde, das klingt komisch.
- Muss der Vermieter einen Neuvertrag ausstellen?
- Darf er die Miete erhöhen?
- Kann man nicht einfach den 2.Hauptmieter streichen lassen?
- Oder er bleibt weiterhin im Vertrag stehen, aber wohnt nicht mehr da? (Das wäre für ihn okay)
Wie gehen wir hier am besten vor ohne die Mieterhöhung zu bekommen und rechtlich korrekt zu handeln? Dass meine Freundin einzieht ist laut Hausverwaltung kein Problem. Sie muss auch nicht im Vertrag stehen.
Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Muss der Vermieter einen Neuvertrag ausstellen?
Nein. Dann mußt aber auch Du ausziehen.
Darf er die Miete erhöhen?
Bei Neuvermietung kann der VM die Miete neu festsetzen. Das ist keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetztes.
Kann man nicht einfach den 2.Hauptmieter streichen lassen?
Nein.
Oder er bleibt weiterhin im Vertrag stehen, aber wohnt nicht mehr da?
Wäre möglich. Dann bleibt er aber weiter haftbar.
Wie gehen wir hier am besten vor ohne die Mieterhöhung zu bekommen und rechtlich korrekt zu handeln?
Da bliebe nur Punkt 4.
Der Zuzug der Freundin muß aber trotzdem genehmigt werden. Dann hat die Wohnung, für die Verwaltung, 3 Bewohner.
Danke schön, für die Info. Ich habe mal angefangen, das Netz zu durchstöbern und auch einen Eintrag zum Thema Einzug Lebensgefährtin gefunden. Guter Hinweis von Ihnen.
Hier was ich gefunden habe: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgefaehrte.htm
Das ist ganz normal und überhaupt nicht komisch. Wenn der Vermieter nicht mehr bereit ist, zu den gleichen Konditionen den Mietvertrag mit einem anderen Hauptmieter fortzuführen, dann ist er das nicht. Er muss das auch nicht machen.
Einen Hauptmieter zu streichen.... sowas geht eben nur mit Zustimmung des Vermieters... aber nicht ohne ihn. Gesetzlich verpflichtet ist er dazu nicht.
Euch bleibt also nur, beide Hauptmieter kündigen und der Vermieter macht mit dir (und ggf. deiner Freundin) einen neuen Mietvertrag zu neuen Konditionen.
das ist schon richtig - aber ohne änderung der mietsache ist eine mieterhöhung nicht einfach zu erklären.
will der vermieter denn irgenwas verschönern oder verbessern?
na ja, versuch zu reden, aber er wird im vorteil sein.
eine geno kann es nicht sein - wer ist der vermieter?
na ja, eine renovierung wäre sicherlich ein guter grund für eine mieterhöhung.
wäre auch ein plus für deine wohnqualität - mußt halt selber wissen, was dir wichtig ist.
alles gute dabei.
Die Hausverwaltung sagt, dass beide Hauptmieter kündigen müssen und anschließend ein neuer Vertrag auf mich alleine ausgeschrieben wird.
Richtig, so wird es gemacht.
Zusätzlich gibt es dann eine Mietanpassung, da wir seit 7 Jahren keine Mieterhöhung hatten. Ich finde, das klingt komisch
Du hast Glück gehabt, dass es 7 Jahre keine Erhöhung gab.
Wenn ein neuer Mietevertrag gemacht wird, dann ist es keine Mieterhöhung sondern ein Mietvertrag mit einer höheren Miete.
Das ist für mich normal und nicht komisch.
Muss der Vermieter einen Neuvertrag ausstellen?
Muss er nicht, aber dann musst Du auch ausziehen.
Darf er die Miete erhöhen?
Er darf bei bestehendem Vertrag die Miete gemmäß den gesetzlichen Bestimmungen erhöhen.
Bei einem neuen Mietvertrag, kann er einfach eine andere Miete vereinbaren.
Kann man nicht einfach den 2.Hauptmieter streichen lassen?
Nein.
Oder er bleibt weiterhin im Vertrag stehen, aber wohnt nicht mehr da? (Das wäre für ihn okay)
Dann ist er weiterhin haftbar für Sachen aus dem Mietverhältnis, aber wenn es für ihn ok ist, warum auch nicht.
Zu bedenken ist, das der Vermieter trotzdem, die Miete gemmäß der gesetzlichen Bestimmungen erhöhen kann und das beider Berechnung zu den Nebenkosten zwei Personen gerechnet werden(laut Mietvertrag)
MfG
Johnny
Dazu habe ich dann auch gleich das noch im Netz entdeckt: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm
Vielen Dank für die Info!
Ja das ist eine bekannte und gute Quelle.
will der vermieter denn irgenwas verschönern oder verbessern?
Die Wohnung ist total abgewohnt und die anderen Wohnungen im Haus sind komplett renoviert worden inkl neuer Bäder, Elektrik und Böden etc. . Dort sind überall neue Mieter drin, die auch wesentlich mehr zahlen als wir. Wir würden bei Mieterwechsel gerne etwas machen lassen. z. B. Parkett und Elektrik, da hier Kabel frei liegen und der Boden abgenutzt ist über die Jahre. Laut VM haben sie kein Geld für Renovierungen. Sie möchten aber den Mietpreis dennoch gerne um 1-2 € / pro Quadratmeter erhöhen. Ich habe gelesen, dass man die Meite 20 % innerhalb von 3 Jahren erhöhen darf. Ist das korrekt? Und 11 % falls etwas modernisiert wird. Heißt es, der VM darf die Meite trotz abgewohnter Wohnung um 20 % erhöhem? Und schlägt 11 % noch drauf, falls er etwas renovieren würde?
Wir haben uns nun mal eine Kostenschätzung vom Hausmeister eingeholt für die einzelnen Renovierungsbausteine und würden es diese Woche mit der Hausverwaltung besprechen.
eine geno kann es nicht sein - wer ist der vermieter?
Es ist eine Erbengemeinschaft, die eine Hausverwaltung eingeschaltet haben. Das Haus stand außer unserer Wohnung Jahre lang leer. Die Hausverwaltung ist also nun neu eingeschaltet.
Besten Gruß