2 fragen Darf man mit einem Pferd im öffentlichen Verkehr reiten und wenn ja darf ich in eine unechte Einbahnstraße damit reinreiten?

10 Antworten

Darf man mit einem Pferd im öffentlichen Verkehr reiten ... 

Ja, unter Beachtung von §28 der StVO:

(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.

(2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:

  1. beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht,
  2. beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.

(Da bei beim Thema Beleuchtung explizit nur "Treiben" und "Führen" erwähnt werden, scheint "Reiten" sogar unbeleuchtet erlaubt zu sein - davon würde ich zumindest ab Dämmerung aber dringend abraten!)

...darf ich in eine unechte Einbahnstraße damit reinreiten?

Ein Pferd ist kein Fahrrad, also gilt die Ausnahmegenehmigung leider auch nicht für Pferde.

D. h., Du darfst zwar reinreiten, aber nur von der richtigen Seite. (Wenn ich das richtig verstehe, darfst Du da Pferd eigentlich nicht mal falsch rum durch die Einbahnstraße führen, denn in (2) steht ja "Wer ...  Pferde ... führt .., unterliegt sinngemäß den für den ... Fahrverkehr ... bestehenden Verkehrsregeln ".)

Nur wenn unter dem "Einfahrt verboten"- bzw. dem "Einbahnstraße"-Schild ein Zusatzzeichen "Reiter frei" (o. ä.) stünde, dürftest Du in beiden Richtungen hindurch reiten. Oder wenn die Einbahnstraße auch am "geschlossenen" Ende als Reitweg ausgeschildert ist (mit Zeichen 238) - das kann aber eigentlich kaum sein, denn dann dürfte da ohne ausdrückliche Erlaubnis (z. B. durch Zusatzzeichen) kein Auto und kein Fahrrad fahren ...

Im Straßenverkehr kommt ein Pferd in Deutschland in etwa einem Traktor gleich. Nur dass zum Reiten leider kein Führerschein erforderlich ist.

Du hast den rechten Straßenrand zu benutzen, und darfst weder Schmellstraßen, Gehwege, noch Radwege nehmen. Wohl aber Feldwege. 

Also auch nicht falsch rum in dieser Einbahnstraße, wo es eine Ausnahme für Radfahrer gibt. Denn das Pferd gilt nicht weder als Fahrrad noch als Fußgänger.

Darf man mit einem Pferd im öffentlichen Verkehr reiten

Ja, darfst du. Du brauchst dann aber die gelben Nummernplaketten vom Grünflächenamt. Die werden am Zaumzeug befestigt.

darf ich in eine unechte Einbahnstraße damit reinreiten?

Nein, die Freigabe gilt nur für Radfahrer. Die StVO sagt:

Durch das Zusatzzeichen zu dem Zeichen 267 ist die Einfahrt für den Radverkehr zugelassen.

Urlewas  25.10.2017, 09:18

Stimmt im Prinzip  alles.

Der Vollständigkeit halber: nicht überall gibt es diese Plaketten. Das ist Sache der Kommunen und nicht in jedem Ort  vorgeschrieben. Da sollte man sich vor dem Reiten beim Landratsamt der  jeweiligen Örtlichkeit ( auch in Wald und Feld, nicht nur auf Verkehrsstraßen) erkundigen.

Stadewaeldchen  25.10.2017, 09:36
@Urlewas

Ah, ok, das wusste ich nicht. Hier (Dortmund) braucht man die "Pferdenummernschilder"

Baroque  25.10.2017, 10:37
@Stadewaeldchen

Die Landkreise haben in Deutschland die Hoheit über die Pferdekennzeichen, deshalb auch Landratsamt, nicht Kommune. Und ja, es gibt eine Menge Landkreise, die haben gar keine Kennzeichen, andere haben welche, die dem Pferd lebenslang bleiben, wieder andere geben jährlich neue gegen Gebühr aus.

Ansonsten alles korrekt. Der Reiter ist ganz normaler Straßenverkehrsteilnehmer und extra bezeichnet, wenn für ihn irgendwo gesperrt oder freigegeben ist, wie z.B. etwas für Radfahrer oder Fußgänger extra gesperrt oder freigegeben sein kann.

Was ich jetzt momentan nicht im Kopf habe, wie belegbar das ist: Ein Mensch, der ein Pferd führt, ist genauso ein Fußgänger wie ein Mensch, der einen Hund führt. Ein Mensch, der auf dem Pferd sitzt, ist ein Reiter. Sprich, wenn etwas für den Verkehr gesperrt, für Fußgänger aber frei ist, könnte man dort führen.

Kraftfahrstraßen sind nicht erlaubt, man ist kein Kraftfahrzeug und bauartbedingte mindestens 60 km/h schafft man auch nicht.

Im Prinzip ja, Trollen ist es allerdings verboten, da ihnen sichtlich der gesunde Menschenverstand fehlt.