165 Euro Minijob steuerfrei?

2 Antworten

Hi hecksler,

in D ist keine Tätigkeit steuerfrei: entweder entrichtet dein Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich und du mußt diesen Minijob dann nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben

oder dein Arbeitgeber rechnet individuell nach der Lohnsteuerklasse ab - dann mußt du den Minijob in deiner Einkommensteuererklärung mit angeben :-((

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Dein Problem liegt jedoch bei 165€ mtl. Bruttolohn ganz woanders:

Mindestbeitrag zur Rentenversicherung Verdienst unter 175 Euro
Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent des Bruttoentgelts – mindestens aber 32,55 Euro. Dieses Minimum ergibt sich, weil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mindestens von einem Wert von 175 Euro zu berechnen sind. Dies gilt auch dann, wenn ein Minijobber weniger als 175 Euro verdient.

Wichtig zu wissen

Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gilt nicht für Minijobber,

  • die neben dem Minijob noch eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben oder
  • anderweitig rentenversicherungspflichtig sind, wie beispielsweise Auszubildende, Pflegepersonen, gewisse selbständig Tätige (Hebammen), Bezieher von Kranken- oder Übergangsgeld, Arbeitslosengeld I sowie Personen während der Anrechnung von Kindererziehungszeiten.

Der Rentenversicherungsbeitrag berechnet sich in diesen Fällen vom tatsächlichen Arbeitsentgelt.

Also wenn kein Punkt auf dich zutrifft, wäre die Nettoauszahlung nur 165€ - 32,55€ = 132,45€, falls dein AG die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet!

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html

Gruß siola55