Party in öffentlichen Parks erlaubt oder nicht?

2 Antworten

Grundsätzlich ja. ABER... Ja, wir sind in Deutschland. Da ist so ein ABER zwingend mit im Spiel. Du machst dann dort eine anmeldepflichtige Veranstaltung. Die muß nicht genehmigt werden sondern gebührenpflichtig beim Ordnungsamt angezeigt. Da bekommst Du dann auch eine Sondernutzungserlaubnis für das öffentliche Gelände, verbunden mit einer Erlaubnis nach BundesImmissionsschutzGesetz (Lärmauflagen), wo DIr das Abspielen elektronisch verstärkter Musik in einem bestimmten Zeitrahmen gestattet wird. Du brauchst keine Marktfestsetzung, wenn kein Alkohol ausgeschenkt und kein Verkaufserlös aus Verpflegung erzielt wird. Das Ordnungsamt verweist Dich noch gerne an die zuständige Polizeibehörde, um dort vorab die Info abzusondern, daß DU keine Bandenbildung betreibst sondern nur feierst. Und evtl. an die Brandschutzkommission... Wenn das alles abgewickelt ist, weiß auf dem Amtsweg auch die GEMA von Deinem event und stellt Dir saftig Gebühren für das Abspielen von Musik in Rechnung... --- Habt Ihr keinen Garten oder eine Garage oder so was???

Ab wann ist eine private Veranstaltung anmeldepflichtig? Ich meine, wenn jemand mit ein paar Freunden im Park grillen möchte, wird er es sicherlich nicht anmelden, egal ob er Geb. hat oder nicht.

Wenn die Musik elektronisch verstärkt wird - was heißt das genau, bei welchem Verstärkungsfaktor? Also ein Vestärker ist ja in jedem Audiogerät enthalten.

Die Gema wird sicherlich nicht bei einem privaten Geburtstag mit 40 Leuten auftauchen. Bist du dir sicher, dass du das nicht mit einer offiziellen, kommerziellen Veranstaltung verwechselst?

Danke für die Teilnahme an meiner Frage!

dadurch keine Lärmbelästigung für die anliegenden Bewohner anfällt>

und> Darf man im öffentlichen Park einen Stromgenerator betreiben? >

Und schon hast Du den ersten Widerspruch ...

Wieso gehst du davon aus, dass die Nutzung eines Stromgenerators zwangsläufig zu einer Lärmbelästigung für Anwohner führt? Ein Park kann sehr groß sein.