1000€ Strafe durch Filmdownload! Zahlen?wenn ja wv?

17 Antworten

So einfach ist das (zum Glück) nicht. Erst einmal solltet Ihr feststellen, wer der Absender dieses Briefes ist und ob dieser tatsächlich ein "berechtigtes Interesse" (und die rechtlichen Möglichkeiten) hat, in diesem Falle gegen Euch vorzugehen. Der Absender/Kläger muss seinerseits Details nachweisen, u.a. wann und wo der Film runtergeladen wurde. Also, geht ganz entspannt an die Sache heran - und ignoriert das Schreiben.

das interessiert keinen,ob ihr 2-oder 4000,-€ habt,es wurde ein urheberrecht verletzt und der schaden muss nun beglichen werden.als erstes geht man in widerspruch,dann überprüft man alle daten vom download,datum zeit,volumen und überprüft ob es auch tatzächlich von eurem anschluss war,ihr könntet im urlaub oder krank gewesen sein, eben nachweislich nicht zu hause ,dann sollte auch der rechner grundsätzlich kennwortgeschützt gewesen sein, um so fremden zugriff zu vermeiden.einen rechtsanwalt nehmen,gibts ja auch für gering verdiener-20,-€,auf keinen fall alleine gegen angehen,es kann auch ein vergleich angestrebt werden. geht dann ab 100-300,-€ los.

nicht zahlen! dir muss bewiesen werden, dass du auch wirklich heruntergeladen hast.

warts ab bis du die mahnung vom amtsgericht (DDIESE sind die einzigen die dich zum zahlen zwingen dürfen und kein inkassobüro!!!) kriegst, und darauf dann in 14 tagen widerspruch einlegen. meist regeln sich solche sachen dann von selbst und da man sowas sehr schwer beweisen kann bist du aus dem schneider. falls das amtsgericht schreibt dass du die strafe trotzdem zahlen musst, hast du halt pech gehabt

und in zukunft merkt euch eins: solche sachen runterzuladen ist IMMER illegal...

Das bleibt so.

Die Anwälte dieses Individuums, welches seine Inhalte ebenfalls bei anderen klaut, gehen gnadenlos vor, mit 956 EUR hast Du noch Glück, es waren schon Fragesteller hier, die weit größere Summen zahlen mussten.

Es handelt sich hierbei nicht um ein Strafgeld, sondern um eine willkürlich festgelegte Nutugspauschale. Die Festlegung ist rechtlich nicht an persönliche Umstände der Nutzer gebunden sondern rein auf den Urheberrechtsverstoß gekoppelt. Es gibt hierbei gar Beispiele, S... Entertainment, die legen hierbei locker 10000 fest und kommen damit durch.

So gesehen sind 1000 geradezu ein Schnäppchen.

Zudem sehen diese Leute jeden Fall als Exempel, welches sich rumspricht, dass man gnadenlos vorgeht und jeden runiniert, den man erwischt, um anderen vorbeugend zu zeigen, wenn wir Dich erwischen, machen wir Dich so fertig, dass Du kaum noch atmen kannst.

Du kannst versuchen, mittels eines Schreibens mit denen zu verhandeln, einen niedrigeren Betrag festzulegen, aber viel Hoffnung will ich Dir nicht machen, denn auch der Anwalt verdient dabei. Setzt man die Summe runter, dann verdient der weniger und der lebt davon, Leute wie Dich auszunehmen.

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Du solltest dieses Schreiben keinesfalls ignorieren, denn dann kommt es zuweilen noch härter.

Auch muß der Absender nicht nachweisen, dass er im Interesse oder Auftrag dieses menschlein handelt, denn Rechtsverstöße kann auch ein Dritter anmahnen.

Ich hatte genau das gleiche Problem, und musste auch die gleiche summe zahlen.. Mein Vater hat aber mit den Anwälten da geregelt, so durften wir/ich mir aussuchen, ob ich 750 direkt oder 800 in raten zahlen muss. Ich glaub es ist eine Sache der Einsicht und des Auftretens, wenn man das alles ruhig angeht, hat man mehr Chancen begnadigt zu werden :P