10 Stunden Schicht rechtlich ok?

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Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden,wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.( § 3 ArbZG)

Die Arbeit muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten und bei mehr als neun Stunden von einer Ruhepause von 45 Minuten insgesamt unterbrochen werden.Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Sind die zehn Stunden Arbeitszeit Dauerzustand und werden sie vom Arbeitgeber eingefordert,so begeht der Arbeitgeber zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 Abs.1/1 ArbZG .

Hier wäre ein Tipp an das Gewerbeaufsichtsamt vielleicht angebracht.

Übrigens sind die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Pausen unverzichtbar und müssen vom Arbeitgeber gewährt werden.Sie gelten natürlich nicht als Arbeitszeit und werden deshalb auch nicht vergütet.

lenzing42  10.07.2011, 14:15

Danke für den Stern.

wende dich doch an deine gewerkschaft die wird dann schritte in die wege leiten um dir und deinen kollegen zu helfen!

Hallo Wurzler, 10-Stunden-Schichten sind erlaubt. Allerdings schreibt das Arbeitszeitgesetz mehr Pausenzeiten vor: § 3 ArbZG. " Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitzeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen."

Habt Ihr für das 120 Stunden-Konto eine Betriebsvereinbarung oder steht das im Arbeitsvertrag? Wenn Ihr einen Betriebsrat habt dann soll der sich mal drum kümmern, daß die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf. Das ist nur in Ausnahmefällen gestattet und auch nur dann wenn die Arbeitszeit von jetzt 58 Stunden im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder 48 Wochenstunden ergibt (§ 14 Abs 2 Nr. 3)

Wurzler 
Fragesteller
 10.07.2011, 20:12

Ja für die 120 Stunden gibt es eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Ein Kollege ist schon länger dabei, um genau zu sein handelt es sich um einen Personaldienstleister. Er hat sogar noch mehr Stunden als ich, er ist Maschinist und hat jeden tag zwischen 11 und 15 Stunden. Das seit mehr als 5 Monaten, also kann er den Durschnitt garnichtmehr erreichen ausser wenn er jetzt nen ganzen Monat frei bekommt.

Ein Betriebsrat gibt es glaube ich nicht, ich kenn mich mit der Firma aber nichgt aus

ist es im Sinne des Gesetzes, wenn man seinen Mitarbeitern eine 10 Stundenschicht aufbrummt und dazu zusätzlich zu den 10 Stunden noch 30min unbezahlte Pause hinzukommt?

Ja ist es, da nach 6 Stunden eine Dienstzeitunterbrechung von 30 Minuten zu erfolgen hat, dies ist keine PAUSE.

Im Arbeitsvertrag stehen 35 Stunden pro Woche, ich hab aber laut festen Schichtplan 58.

Das wiederum ist nicht legitim, habt ihr einen Betriebsrat, dann an den wenden.
Ansonsten wenn du es darauf anlegen möchtest, erfülle deinen Arbeitsvertrag und gehe bei Feierabend, dies wird dann aber irgendwann vor dem Arbeitsgericht enden.
Oder halt gleich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

Nach 10 Std. Arbeit ist sogar eine gesetztliche Pause von 45 Min. vorgeschrieben. Pausen sind immer unbezahlt. Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze beträgt 10 Stunden. Du kannst sie verweigern, musst dann aber auch die Kosequenzen dafür tragen, denn es gibt bestimmt genügend Mitarbeiter, die sich nicht beschweren.

PeterSchu  11.07.2011, 10:21

"es gibt bestimmt genügend Mitarbeiter, die sich nicht beschweren."

Deshalb gibt es auch immer mehr Betriebe, die sich nicht an die Gesetze halten.