10 Monate gearbeitet, wie viel ALG?

7 Antworten

Die Höhe des Arbeitslosengeld I 1 / ALG I 1 ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Nachfolgend wird dies im einzelnen dargestellt.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes. Sie ist abhängig von folgenden Punkten: - der Höhe des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, das in der letzten Beschäftigung vor Entstehung des Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt wurde bzw. die Höhe anderer versicherungspflichtiger Entgelte aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit (zu nennen sind etwa Krankengeld, versicherungspflichtiges Entgelt bei Wehr- oder Zivildienst) - der zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse - dem Vorhandensein eines Kindes gem. § 32 Abs. 1, 4 und 5 Einkommensteuergesetz

Die Agentur für Arbeit berechnet ein wöchentliches Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird für jeden Kalendertag geleistet, für den ein Anspruch auf volle Auszahlung besteht.

http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1/

Gene515  10.11.2010, 18:24

Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.

Wenn ich mich nicht irre muss man meine ich 1 Jahr am Srück gearbeitet haben, um Ansprüche zu haben

nadine120785  10.11.2010, 18:25

das ist nicht ganz richtig - man muss innerhalb der letzten 24 Monate 12 Monate gearbeitet haben...muss nicht zusammenhängend etc gewesen sein

das hängt von deinem Einkommen ab. Wenn du nur 10 Monate gearbeitet hast wird meines wissens nach trotzdem das Gesamteinkommen von 12 Monaten draus geschustert...

http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php

Zudem musst du für ALG I die Vorversicherungszeiten erfüllt haben - d.h. innerhalb der letzten zwei Jahre 12 Monate sozialversicherungspflichtig (Minijobs zählen auch dazu) gearbeitet haben...sonst gibt es ALG II

67 % vom letzten Netto, allerdings werden die Gehälter der letzten 3 Jahre, wenn du bei unterschiedlichen Arbeitgebern warst, zugrunde gelegt und Anspruch auf ALG I hast du nur, wenn du die letzten 2 Jahre 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Muss nicht zusammenhängend gewesen sein.

du mußt mindestens 12 monate gearbeitet haben.

so bekommst du kein alg 1