Verfällt ALG nach Auszeit?

2 Antworten

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man unter Anderem erst dann, wenn man auch wieder eine Arbeit sucht. Wenn deine Frau also sagt, dass sie jetzt keine Arbeit sucht, ist sie nicht verfügbar, und hat auch keinen Anspruch.

Ihr solltet aber folgendes tun: bei der Agentur sollte sie sich arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Damit der Anspruch rechtswirksam wird, sollte sie für mindestens einen Tag Arbeitslosengeld beziehen. Ab dem zweiten Tag der Arbeitslosigkeit kann sie sich dann ohne Angabe eines Grundes von der Arbeitslosigkeit abmelden, das Arbeitslosengeld wir eingestellt. Der dann vorhandene Restanspruch kann dann bis zu 5 Jahre nach der Entstehung (§147(4) SGBIII) wieder bezogen werden.

Alternativ kann man auch vom Dispositionsrecht gebrauch machen (§137(2)), dann kann man bestimmen, dass der jetzt entstehende Ansprucherst später entstehen soll. Dazu sollteman sich aber besser von der Fachabteilung beraten lassen!

Auf jeden Fall sollte man sich aber auch um den Versicherungsschutz kümmern. Wird kein Arbeitslosengeld gezahlt, meldet die Agentur auch nicht zur Kranken- und Rentenversicherung an. Die BBeiträge muss man dann selbst übernehmen, wenn eine Familienversicherung nicht möglich ist!

Wer ALG beziehen möchte, muss in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr gearbeitet haben.