Nach der Zwangsversteigerung was ist mit der Einrichtung?
Hallo ich Interessiere mich für ein Haus das zwangsversteiert wird. Die früheren Besitzer sind bei einer Nacht und Nebel aktion vor über einem Jahr abgehauen. Seitdem ist das Haus nicht mehr bewohnt. Eine Besichtigeung des Hausinneren fand nicht statt (nur von aussen). Ich habe gehört das sich in der Garage noch ein Auto und verschiedene Gegenstände befindet. Auch im Haus inneren seien noch diverse Gegenstände (Alte Klamotten, Müll, etc. vorhanden). Eine Einbauküche (normaler Standard keine Massanfertigung), eine Luxusdusche,eine Luxusbadewanne, ein Kaminofen stehen anscheinend auch im Haus. In der Beschreibung vom Amtsgericht steht nichts von einer Einbauküche oder von einem Kaminofen oder sonst etwas. Jetzt meine Fragen: 1.Wie sieht es aus mit den Gegenständen (Beispiel: Auto,Klamotten etc.)? Muss ich das selber entsorgen? 2. Was ist mit dem Kaminofen und mit der Einbauküche? Bleibt das nach dem Ersteigern in meinem Besitz? 3. Was ist mit den Sanitäreneinrichtungen (Dusche/Badewanne)? Bleibt das nach dem ersteigern in meinem Besitz? Vielen Dank
4 Antworten
Auto, Mobiliar und sonstige Gegenstaende sind von der Versteigerung nicht erfasst. Dagegen hast du die mit dem Haus verbundenen Ausstattungen, wie Bad, Dusche, Kamin, Einbaukueche, mitersteigert, sie gehoeren dir.
Zubehör des Grundstücks erwirbst du ebenfalls mit Zuschlag. Was alles als Zubehör zu klassifizieren ist, ist auch eine regionale Frage. Das wird bei der Dusche und der Badewanne immer der Fall sein. Bei einer Einbauküche sieht es schon anders aus. Klamotten und das Auto erwirbst du in keinem Fall.
Die Gegenstände im Haus bleiben erstmal noch im Besitz der Vorbesitzer und du bist dann verpflichtet die Ordnungsgemäß zu verwahren.
Die Frage, wem was gehört, ist nicht einfach zu beantworten. Eine gewisse Orientierung lässt sich der Entscheidung des Amtsgerichts Menden
http://feser.koeln/content/urteile/2011/amtsgericht-menden_-urteil-vom-17_08_2011---4-c-140_11--/index.html
entnehmen.