Nach der Zwangsversteigerung was ist mit der Einrichtung?

4 Antworten

Auto, Mobiliar und sonstige Gegenstaende sind von der Versteigerung nicht erfasst. Dagegen hast du die mit dem Haus verbundenen Ausstattungen, wie Bad, Dusche, Kamin, Einbaukueche, mitersteigert, sie gehoeren dir.

Zubehör des Grundstücks erwirbst du ebenfalls mit Zuschlag. Was alles als Zubehör zu klassifizieren ist, ist auch eine regionale Frage. Das wird bei der Dusche und der Badewanne immer der Fall sein. Bei einer Einbauküche sieht es schon anders aus. Klamotten und das Auto erwirbst du in keinem Fall.

Die Gegenstände im Haus bleiben erstmal noch im Besitz der Vorbesitzer und du bist dann verpflichtet die Ordnungsgemäß zu verwahren.