Bei Zeitarbeitsfirma aussteigen und wo anders anfangen wo ich schon mal gearbeitet habe?

1 Antwort

Erstmal Herzlichen Glückwunsch zum neuen Job! Vor allem dafür Daumen hoch, dass Du mittem im CoronaCrash eine Festanstellung gefunden hast.

Die Personalabteilung Deines neuen Arbeitgebers muss sich mit dem Zeitarbeitsunternehmen in Verbindung setzen und die Übernahme von Dir als Mitarbeiter dort kommunizieren. Selbstverständlich ist eine Ablösesumme von dem Betrieb an die Zeitarbeit für Dich zu leisten.

Dies kann ein pauschales Honorar sein, zB in Höhe von etwa 2 - 3 Bruttomonatsgehältern oder auch ein kalkulierter Betrag, der sich anhand des angenommenen entgangenen Gewinns berechnet. Du stehst der Zeitarbeit fortan nicht mehr zur Verfügung, sie kann keinen Umsatz mehr mit Dir machen. Deine Übernahme im Einsatzbetrieb ist aber erst dank der Überlassung als Leiharbeiter überhaupt zustande gekommen ist. Das ist ein Aufwand für die Zeitarbeit.

Die Ablösesummen und -regularien sind im Überlassungsvertrag geregelt und sie sind allein eine Angelegenheit zwischen Deinem neuen Arbeitgeber und der Zeitarbeitsfirma.

Selbstverständlich solltest Du dein neues Arbeitsverhältnis der Zeitarbeit mitteilen, Du wirst nicht ohne Grund einen Aufhebungsvertrag unterschreiben bzw. unterschrieben bekommen. Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn der Arbeitgeber, der Dich entliehen hat, Deine Bewerbungsbemühungen nicht schon längst an die Zeitarbeit kommuniziert hätte. Auch muss noch das exakte Übernahmedatum ausgehandelt werden. Die Firma kann Dich nicht einfach sang- und klanglos bei der Zeitarbeit abmelden und wird das auch nicht tun.

Viel Erfolg für Alles! :-))