Zahnzusatzversicherung AOK?

1 Antwort

Wenn eine Vollnarkose vom Zahnarzt als sinnvoll und notwendig erachtet würde, dann könnte dies zur Erstatttung der ZZ-Versicherung vorgelegt werden. Voraussetzung ist aber, das dieses Prozedere (Vollnarkose für Weisheitszähne!) in der Police (Vertragsbedingungen) überhaupt so versichert ist, wovon nicht auszugehen ist.

Viel eher kannst Du damit rechnen, dass weder ein Zahnarzt noch ein Kieferorthopäde (der in der Regel die Weisheitszähne entfernt), Dich wegen einer Sache, die nur 2 bis 3 Minuten dauert, in Vollnarkose versetzen wird. Dafür sind die medizinischen Risiken einer Vollnarkose viel zu hoch (sie ist nicht angezeigt) und es ist auch für die Krankenversicherer einfach zu teuer, weil zB eine Anästhesie nicht alleine durchgeführt werden darf.

Ich hatte überhaupt keine Schmerzen beim Ziehen der Weisheitszähne, man wird lokal betäubt, was vollkommen ausreichend ist.

Ich bin in einer speziellen Zahnklinik, die speziell für solche Vollnarkosen zuständig sind. Aber das zählt dann auch nicht oder also ich kann davon ausgehen, dass ich die Kosten auch mit Zusatzversicherung selbst übernehmen muss?

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@Maja0117

Wie ich schrieb: Prüfe die Police und rufe bei der ZZ-Versicherung vor der Behandlung an, um Dich zu erkundigen. Eine Vollnarkose beim Ziehen der Weisheitszähne gilt als überflüssig.

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