Basistarif bedeutet legiglich, dass die Sätze der (Privat)liquidation nur bis zum einfachen Satz der GOÄ von der Kasse übernommen werden. Die GOÄ hat nichts mit den Gebührensätzen der gesetzlichen KK zu tun. Es obliegt Ihnen sich VOR Beginn der Behandlung über das Honorar zu erkundigen. Schon deshalb, weil niemand außer ihnen Ihre Vertragsbedingungen und Vertragsklauseln kennt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, kann der Arzt bis zum 2,3 fachen des einfachen Satzes liquidieren. Ihre sehe keine Möglichkeit, wie Sie das umgehen können.

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Basistarif bedeutet legiglich, dass die Sätze der (Privat)liquidation nur bis zum einfachen Satz von der Kasse übernommen werden. Es obliegt Ihnen sich VOR Beginn der Behandlung über das Honorar zu erkundigen. Schon deshalb, weil niemand außer ihnen Ihre Vertragsbedingungen und Vertragsklauseln kennt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, kann der Arzt bis zum 2,3 fachen des einfachen Satzes liquidieren. Ihre sehe keine Möglichkeit, wie Sie das umgehen können.

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Wenn Sie das Fz nichtgefahren haben, müssen Sie innerhalb der Frist Einspruch einlegen. Versäumen Sie die Frist, und er Bescheid wird rechtskräftig, müssen Sie bezahlen. Ob Sie der Täter waren oder nicht, spielt dann keine Rolle mehr.

Rücksprche mit der Polizei ist völlig sinnlos, da das Verfharen bereits bei der bussgeldstelle liegt.

Nebenbemerkung: Wenn das Fz zum Fuhrpark der Fa gehört, in der Sie waren, wurde wahrscheinlich versehentlich der falsche Fahrer angegeben.

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Wie w.o. gesagt, kann ein Schadensersatz berechnet werden, wenn ein Umsatz/Verdisnst/Honorar Ausfall der Höhe nach belegt werden kann.

Im konkreten Fall müsste er also nachweisen, dass er in der Zeit (z.B) einen anderen Patienten behandeln hätte können.

Mindestens der Vorhalteaufwand (anteilige Betriebskosten) kann er berechnen.

Eine andere Variante wäre, wenn in den AGB eine entsprechende Regelung vermerkt ist, in dem Falle wäre eine Pauschale "Vertragsstrafe") zulässig. Das wird wohl eher selten bei einer Arztpraxis, sehr wohl aber bei anderen Dienstleistern der Fall sein. Mit der Terminvergabe erkennt der Kunde diese AGBs an.

PS.: Wenn kein Operations oder Untersuchungstermin vereinbart ist, sondern lediglich "Sprechstunde", wird der Arzt in der Regel nur die Beratungsgebühr (Ziff 1 GOÄ) ansetzen können, allenfalls noch eine einfache Untersuchung (Ziff 5, 6 oder 7), Ausnahmen sind in speziell gelagerten Fällen möglich.

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Er soll die Betriebskosten anteilig tragen, in dem Falle alleine, da er alleine das Haus bewohnen soll.

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Danke für die Antworten.

Eine V und V ist nicht vorgesehen.

Wie sieht es denn aus, wenn der "Bewohner" kleine Unterhaltungs und Instandsetzungsarbeiten, z.B. Rasenmähen, schneeräumen etc, durchführt. Muss ich mir das als Einnahmen zurechnen lassen?

Ich muss mich noch kundig machen, wie man das Wohn verhältnis wieder beenden kann. Vermutlich ähnlich wie ein Mietverhältnis.

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