Zählt auch ein vermietetes Haus (aus dem man Mieteinnahmen erzielt) zum Vermögen bei der Grundsicherung (Rente)?

2 Antworten

Anrechnung von Einkommen

§ 82 Abs. 1 SGB XII sagt: anrechenbares Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistung, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und ohne Rücksicht darauf, ob sie der Besteuerung unterliegen.

Anrechenbares Einkommen

Anrechenbar sind z. B. Arbeitseinkommen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente, Kindergeld, Kinderzuschlag gem. § 6 a BKGG, Mieteinnahmen, Wohngeld, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld Zinsen aus Ersparnissen, freie Kost oder freie Wohnung, laufende Geschenke.

http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung/berechnung.html

und §90 sagt außerdem:

(1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen
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Zählt es. Man muß es daher verkaufen und hat erst nach Verbrauch des Kaufpreises Anspruch auf Grundsicherung.