Wo ist das Kind Schulpflichtig? 1.Hauptwohnsitz oder 2.Zweitwohnsitz?

2 Antworten

In der Regel am Hauptwohnsitz bzw. dort, wo sich das Kind regelmäßig aufhält.

Schulrecht ist Landesrecht. Insofern kann nur ein Blick in das Schulrecht deines Bundeslandes Klarheit verschaffen.

Über den Haupt-Wohnsitz lässt sich der Schul-Ort ändern. Ansonsten sind Eltern gezwungen, ihr Kind am Wohnort in die Schule zu schicken.

Dran denken wenn der Haupt-Wohnsitz geändert wird, alles Umschreiben zu lassen. KFZ-Zulassung, Personalausweis