wird das plegegeld bei der berechnung der fehlbelegungsabgabe herangezogen, muss man es angeben?

1 Antwort

Hallo,

falls zur Berechnung der Fehlbelegungsabgabe das  E i n k o m m e n  erfragt wird:

Pflegegeld ist kein Einkommen des Pflegebedürftigen. Selbst wenn der Pflegebedürftige das Pflegegeld an eine andere pflegende Person wie Kind, oder Nachbarin (außer gewebliche Pflegekraft ) weiterleitet, gilt dies nicht als Einkommen. 

Hallo,

warum wird die gewerbliche Pflegekraft ausgeschlossen, z.B. Diakonie. Wie sieht es aus wenn diese Person nicht das gesamte ihr zustehende Pflegegeld weiter gibt.

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@gertiescholz

weil das Pflegegeld dazu dienen soll, die Pflegebereitschaft der Pflegeperson aufrecht zu erhalten. Die Beziehung zu dem Pflegebedürftigen basiert  i.d.R. nicht auf einer Vertrag (Arbeits- oder Dienstvertrag, weil hier Steuern und Abgaben ), sondern auf einer moralischen Verpflichtung.

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