Wie bekomme ich die Einfuhrumsatzsteuer bei Bestellungen über Alibaba zurück?

2 Antworten

Der Betrag liegt unter 150 EUR und wahrscheinlich wurde das per IOSS abgerechnet (wurdest Du für eine Privatperson gehalten?). Daher hast Du nach Einfuhr auch keine weitere EUSt. mehr bezahlt (siehe § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG).

Wenn hier 19% "VAT" ausgewiesen sind, muss dieser Betrag an eine deutsche Behörde abgeführt worden sein. Frage den Versender nach der IOSS-ID.

Ich schätze mal, dass Du die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer in die UStVA eintragen solltest.

Einen Beleg darüber kann Dir Alibaba natürlich nicht ausstellen, da die es auch nicht bezahlt haben. Aber Du wirst vermutlich einen Beleg haben.

Oder hat das Zollamt bei Dir angerufen und seine Kontonummer mitgeteilt?