Zählen die nachtzuschläge als Werkstudent zu dem jahresfreibetrag dazu?

3 Antworten

Die bis dato als Minijob abgerechneten Einkünfte spielen für Deine Steuererklärung keine Rolle mehr. Hinzu kommt, dass das seit Semesterbeginn erzielte Einkommen + das restliche Jahreseinkommen wohl kaum das steuertechnische Existenzminimum von derzeit 9168 Euro übersteigen würden.

Welchen Steuerfreibetrag meinst Du?

Also doch nicht so wichtig.